Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der anliegenden Satzung über die Erhebung von Standgebühren im Rahmen der Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Oevenum.

 

 

 


Bürgermeister Christiansen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oevenum veranstaltet in den Sommermonaten jeweils donnerstags zwischen 10:00 bis 12:30 Uhr einen Wochenmarkt (sogenannter Privatmarkt und somit kein Wochenmarkt im Sinne des § 67 Gewerbeordnung). Im Rahmen dieser Marktveranstaltung erhebt die Gemeinde öffentlich-rechtliche Standgelder für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche (Sondernutzung) sowie für die Nutzung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen inklusive der Abfallbeseitigung.

 

Für die Erhebung einer öffentlich-rechtlichen Gebühr bedarf es einer einschlägigen Rechtsgrundlage. Diese lag zuletzt in Form einer Marktstandgeldsatzung vor.

 

Die Satzung über die Erhebung von Standgeld in der Gemeinde Oevenum vom 24. März 1995 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 14. April 2004 ist durch Zeitablauf außer Kraft getreten.

 

Die Gemeinde Oevenum ist daher gehalten, über den Erlass einer Markstandgeldsatzung erneut zu befinden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 6 Ja Stimmen