Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.

 


Bürgermeister Hess bittet um Abstimmung, ob die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten werden können.


Abstimmungsergebnis: einstimmig