Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Oldsum einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte ab 11 bis 13 (nach Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung) nicht öffentlich zu beraten.