Beschluss:

 

a)    Sachstand

 

Der vorliegende Arbeitsstand des Strandkonzeptes wird gebilligt / oder aber mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

b)    Selbstbindungsbeschluss unter Vorbehalt

 

1.    Etwaige Änderungsvorschläge aus Ziffer a) werden in den nächsten Beteiligungsschritt übernommen.

 

2.    Die Stadt Wyk auf Föhr stimmt einem vorgezogenen Selbstbindungsbeschluss zu, unter dem Vorbehalt der noch abzuwartenden Änderung aus dem noch ausstehenden Beteiligungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 19 ;

Davon anwesend: 18; Ja-Stimmen: 18 ; Nein-Stimmen: 0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Es liegt derzeit ein aktueller Arbeitsstand des Strandkonzeptes vor.

 

In Absprache mit den beteiligten Fachabteilungen wird eine Stellungnahme zu der aktuell vorliegenden Arbeitsfassung Ende April bzw. zum Mitte Mai vorliegen.

Parallel soll die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen.

 

Sobald die Stellungnahmen und die FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, müssen die Unterlagen vom Planungsbüro Mehtner überarbeitet werden.

 

Mitte/Ende Juni soll voraussichtlich die letzte Beteiligungsrunde des Entwurfes mit der Beteiligung der Landesplanung und Fachbehörden erfolgen.

 

Vor diesem Beteiligungsschritt sollen die letzten Anmerkungen der Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr bereits eingearbeitet sein.

 

Den Anlagen zur Vorlage ist die derzeitige Arbeitsfassung der Unterlagen zu entnehmen (gelb gefärbte Passagen stellen Änderungen dar). Die Einzeldarstellungen sind hierbei nur auf die Stadt Wyk auf Föhr bezogen. Die Kartenanlagen beschränken sich ebenfalls nur auf die Kategorien (Kartenanlagen zum Thema „Küstenschutz“ und „Risikogebiet“ sind hier herausgenommen).

 

Die Stadt Wyk auf Föhr soll auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen prüfen, ob weitere Hinweise oder Anmerkungen eingegeben werden sollen. Im Weiteren sei darüber zu beraten, ob man bereits einen vorgezogenen Selbstbindungsbeschluss, unter Vorbehalt der noch ausstehenden Beteiligungsschritte, der Stadt herbeiführen kann, um den zu beteiligenden Behörden zu signalisieren, dass eine Akzeptanz des Konzeptansatzes/-inhaltes vorhanden ist.