Die Vertretung des Kreises schildert den Werdegang dieser Problematik in den vergangenen Jahren. Eine Veränderung der jetzigen Verhältnisse, ist aus Sicht der Verkehrsbehörde des Kreises NF nicht erforderlich. Im Ergebnis haben durchgeführte Nachbesserungen zur allgemeinen Beruhigung der Badestraße beigetragen. Die Verkehrsabwicklung funktioniert ohne dass eine übermäßige Belastung dieses Bereiches festzustellen wäre. Auch die Sicherheit erforderliche Sicherheit ist gegeben. Im Vergleich zur Gartenstraße und zum Rebbelstieg weist die Badestraße noch immer die höhere Belastung auf. Eine Verlagerung des Verkehrs durch Änderung der verkehrsrechtlichen Regelung in der Badestraße würde den Rebbelstieg und damit einen sensiblen Punkt, nicht nur wegen des Schulweges, über Gebühr belasten. Aus diesem Grunde sieht sich der Kreis nicht veranlasst, hier Maßnahmen zu ergreifen.

Der Ausschuss hinterfragt die Möglichkeit, die Gartenstraße zur Einbahnstraße umzufunktionieren. Eine Einfahrt von der Badestraße sollte möglichst ausgeschlossen werden.

Der Vertreter des Kreises sieht auch für diesen Vorschlag keine Notwendigkeit. Dies würde wieder den Verkehr in Richtung Rebbelstieg verlagern.

Auch der Vertreter der Ordnungsbehörde schließt sich dieser Sichtweise an. Die Gartenstraße ist verkehrsmäßig nicht übermäßig belastet. Alternativen wurden eingehend geprüft und Zählungen haben einen Handlungsbedarf nicht ergeben. Auch für die Anwohner wäre eine Einbahnstraßenregelung nicht sinnvoll.

Es wird angefragt, ob eine Änderung der jetzigen Situation aufgrund eines Verbesserungsvorschlages aus Sicht der Verkehrsbehörden überhaupt denkbar ist. Z.B. eine Entzerrung der Situation Gartenstraße/ Boldixumer Str. durch Änderung der Vorfahrt zulasten des Stine-Andresen-Wegs.

Aus der Sicht der Verkehrsbehörden würde auch hier nur das Problem verlagert und nicht gelöst.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass eine Änderung, die lediglich die Gartenstraße und somit deren Anwohner entlastet, in keinem Verhältnis zu den Personen steht, die durch eine verkehrsrechtliche Anordnung negativ betroffen wären. Auch unter dem ökologischen Aspekt wäre dies nicht sinnvoll. Zur Diskussion gestellt wird der Vorschlag, die Badestraße wieder beidseitig befahrbar zu machen.

Die Vertretung der Kreisverkehrsbehörde stellt die Möglichkeit einer saisonalen Regelung in den Raum.

Aus dem Ausschuss wird die Durchführung von Versuchen befürwortet. Eventuell lässt sich auf diesem Wege eine sinnvolle Regelung herbeiführen.

Der Vertreter der Ordnungsbehörde weist daraufhin, dass sämtliche Maßnahmen nicht dahingehend wirken dürfen, dass diese zu einer Mehrbelastung des Knotenpunktes Gartenstraße/ Rebbelstieg führen.