Sitzung: 04.06.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Witt/000085/3
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 4 bis Nr. 12 sowie die
baulichen Anlagen südlich der Wandelbahn südlich des Parkplatzes am Anleger
sind bisher nicht durch verbindliche Bauleitplanung überplant. Die im
Plangebiet vorhandenen Gebäude sind vor mehr als 45 Jahren errichtet und
seitdem nicht wesentlich verändert worden.
Nunmehr stehen für diesen Bereich umfangreiche bauliche Maßnahmen und
Umstrukturierungen in Aussicht, sodass sich für diesen Teil der Ortslage ein
Planungserfordernis abzeichnet. Eine weitere Beurteilung von Maßnahmen nach §
34 BauGB kann der besonderen Situation im Ankunftsbereich für alle Amrum Touristen
weder bezüglich Art und Maß der Nutzung noch bezüglich der Gestaltung im
Ortseingang gerecht werden.
Davon abweichend besteht für den Fähranleger samt Anlegestellen,
Abfertigungsgebäude, Parkplätzen und Aufstellspuren sowie
Hochwasserschutzmaßnahmen kein Erfordernis für eine Überplanung durch die
Gemeinde; dieser Bereich soll und muss bezüglich seiner Nutzung variabel
bleiben und entsprechend den Erfordernissen und Bedürfnissen gestaltet werden
können. Vergleichbares gilt für das unbebaute Flurstück 249 westlich der
Inselstraße im Verlauf der L 215; das Grundstück befindet sich im Eigentum der
Gemeinde und soll vorerst nicht baulich, sondern als Grünzone am Inseleingang
oder für touristische Einrichtungen genutzt werden.
Zur Sicherung der Planung und zur Vermeidung, dass durch
zwischenzeitlich anstehende Entscheidungen die rechtsverbindliche Umsetzung der
gemeindlichen Planungsziele unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden
würde, wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine
Veränderungssperre erlassen.
Die Gemeindevertretung hat am 27.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 2 A „Ortslage Mitte Nordost“ gebilligt, zur Auslegung bestimmt bzw. die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch das
Amt Föhr-Amrum veranlasst. Diese formellen Beteiligungsverfahren sind nunmehr
durchgeführt worden.
a) Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs.
1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und §
16 Abs. 1 LaPlaG
Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.
b) Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Zu a) Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen:
a)
Die anlässlich der formellen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgetragene Anregung zur Planung sowie die eingegangenen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere
Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind
die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse
der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen
berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.
b)
Die aufgrund der Abwägung vorgenommenen Änderungen
in Planzeichnung, Text und Begründung sowie die Zulassung von sozialen
Einrichtungen als Ausnahme im Bereich des Sondergebieten für touristische Einrichtungen
und die - aufgrund der erfolgten Naturschutzfachlichen Überprüfung - ergänzten
Aussagen zu nicht vorhandenen gesetzlich geschützten Biotopen in der Begründung
berühren nicht die Grundzüge der Planung bzw. sind allgemeingültige Hinweise
oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine
erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich.
c)
Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird
beauftragt, die Privatpersonen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung
gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
Zu b)
Satzungsbeschluss:
d)
Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13a des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden
Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2 A „Ortslage Mitte
Nordost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als
Satzung.
Das ca. 1,215 ha
große Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Ortszentrum von Wittdün beiderseits
der ostwärtigen Inselstraße östlich der Volkert-Quedens-Straße bzw. der
Landesstraße 215 und wird begrenzt
im Norden - durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke
Inselstraße Nr. 12, Nr. 14a und Nr. 14b
sowie des Deckwerks nördlich der nördlichen
Wandelbahn östlich des Fähranlegers,
im Osten - durch die westlichen
Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und
Nr. 5 in Verlängerung bis zur südlichen Grenze des Grund
stücks
Inselstraße Nr. 8,
im Süden - durch
die südlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 8 sowie Inselstraße
Nr. 5, Nr. 7, Nr. 9 und Nr. 11,
im Westen - durch
die östliche Grenze der Volkert-Quedens-Straße sowie die östliche Grenze der Inselstraße im Verlauf der L 215.
e)
Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
f)
Der
Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ - unter Beachtung der Hinweise des Kreises
Nordfriesland - Fachdienst Bauen und Planen/Hauptsachgebiet Planung - vom
25.02.2019 - durch Berichtigung anzupassen sowie den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 2 A
„Ortslage Mitte Nordost“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum durch die
Gemeindevertretung nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten für den
Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet
unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord
des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Gemeindevertreter/innen: 11
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO ist folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister Heiko Müller.