Sitzung: 11.06.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Alk/000123
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich
der Poststraße (Flurstück 93, der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Alkersum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2. Für den Bebauungsplan werden die folgenden
Planungsziele festgelegt:
a)
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes
zur Entlastung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum;
b)
Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ und Beschränkung der Anzahl an
Stellplätzen für Pkw und Busse;
c)
Sicherstellung
der öffentlichen und kostenfreien Zugänglichkeit des Parkplatzes;
d)
Festsetzung
einer geeigneten, pflegearmen und tragfähigen Materialität;
e)
Begrenzung der notwendigen Nebenanlagen sowie
E-Ladesäulen;
f)
Festsetzung einer Grünfläche sowie ausreichend
großen Schutzanpflanzung;
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit
der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.
1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und
Bürger erfolgen.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Alkersum beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum den Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen. Anlass für die Einleitung des Verfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes.
In der Gemeinde Alkersum
herrscht, insbesondere aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Museums „Kunst
der Westküste“, bereits seit Jahren ein erhöhtes Parkplatzproblem. Aufgrund der
nicht ausreichenden Anzahl an Parkflächen werden regelmäßig Straßen und
Bürgersteige widerrechtlich zugeparkt. Durch verengte Straßen oder versperrte
Hydranten kann aufgrund der „Wildparker“ der Brandschutz nicht mehr im vollen
Maße gewährleistet werden. Zur Entlastung dieser Situation sollen auf ca. 2.500
m² des Flurstücks 93, der Flur 4, Gem. Alkersum ca. 40 Stellplätze für Pkw und
zwei für Busse entstehen. Darüber hinaus sollen E-Ladesäulen für Elektroautos
errichtet werden. Die Zu- und Abfahrt soll über die Gemeindestraße Poststraße
erfolgen. Der öffentliche Parkplatz
soll Besuchern der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung stehen und gleichzeitig
anliegenden Geschäften und Anwohnern zur Ablösung von erforderlichen
Stellplätzen angeboten werden. Die restliche Grundstücksfläche (ca. 3.600 m²) soll
als Grünfläche erhalten und durch Festsetzung sichergestellt werden. Zur
Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll eine
ausreichend große Schutzanpflanzung im nördlichen und westlichen Bereich
festgesetzt werden.
Der Standort befindet sich derzeit im
planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Planung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung der
Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in einem parallelen Verfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
(8 Ja)
Bemerkung:
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.