Sitzung: 11.06.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Alk/000124
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich
der Poststraße (Flurstück 93, der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der
Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Alkersum gefasst.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für
die 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele
festgelegt:
Ausweisung einer
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ sowie
Grünfläche – zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Ordnung der
Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit
der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.
1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und
Bürger erfolgen.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Alkersum
beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der
Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum die 7. Änderung des
Flächennutzungsplans einzuleiten. Ziel
der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
städtebaulichen Ordnung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Alkersum durchgeführt.
Die Ausweisung soll als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ sowie Grünfläche erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (8 Ja)
Bemerkung:
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.