Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße (Flurstück 93, der Flur 4, Gemarkung Alkersum) wird der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alkersum gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ sowie Grünfläche  – zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Ordnung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

5.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

6.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Alkersum beabsichtigt für den Bereich nördlich der Hauptstraße und westlich der Poststraße, auf dem Flurstück 93, der Flur 4, Gem. Alkersum die 7. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ordnung der Parkplatzsituation in der Gemeinde Alkersum.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Alkersum durchgeführt.

Die Ausweisung soll als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“ sowie Grünfläche erfolgen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig (8 Ja)

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.