Einstimmig nimmt die Gemeindevertretung den Prüfungsbericht zur Kenntnis.


Im Zusammenhang mit dem Antrag vom 12.04.2007 auf Gewährung einer Fehlbedarfszuweisung nach § 16 FAG für das HHJ 2006 hat das GPA eine Ordnungsprüfung durchgeführt.

 

Die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern und Gebühren / Beiträge in Satzungen entsprachen den Anforderungen des FAG.

 

Jahresrechnung:

 

Der VwH schließt mit einem Sollfehlbetrag in Höhe von 290.161,12 € ab. In diesem Abschluss ist die außerplanmäßige Abdeckung des Fehlbetrages 2005 i. H. v. 19.970,89 € (99.970,89 € ./. 80.000 €) enthalten, so dass von einem strukturellen Sollfehlbetrag 2006 i. H. v. 270.190,23 € auszugehen ist.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung hat sich der strukturelle Sollfehlbetrag um 8.509,77 € verbessert. Vor allem Einsparungen bei einer Vielzahl von Haushaltsansätzen haben zu dieser Verbesserung beigetragen.

 

Der VmH hat ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis von 209.712,86 €.

 

Ergebnis der Prüfung:

 

Als Ergebnis dieser Prüfung stellt das GPA fest, dass die Gemeinde Wittdün auch im HHJ 2006 bedingt durch die Verlustzuweisung an die ATW nicht in der Lage war, den Haushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Sie bleibt somit auf Fehlbedarfszuweisungen seitens des Innenministeriums angewiesen, zumal sich der Jahresverlust der ATW durch die Vornahme von unaufschiebbaren Investitionen in den folgenden Jahren noch weiter erhöhen wird. Der Wirtschaftsplan 2007 weist einen Jahresverlust von 537.600 € aus. Darüber hinaus ist von der Gemeinde in 2007 noch eine Restzahlung für 2006 in Höhe von 305.644,17 aufzubringen.

 

Die Restzahlung ist im 1. Nachtrag zum HHPL 2007 eingearbeitet, mittlerweile ist die Fehlbetragszuweisung vom Innenministerium geprüft worden. Aufgrund der Finanziellen Lage des Landes wurde nur der Sockelbetrag von 80.000 € ausgezahlt. Den Restbetrag muss die Gemeinde aus eigener Kraft aufbringen.