Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Oevenum einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte ab 10 bis 12 (nach Aufnahme des Antrages zur Tagesordnung) nicht öffentlich zu beraten.