Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Oldsum einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte ab 8 bis 11 (nach Aufnahme des Antrages zur Tagesordnung) nicht öffentlich zu beraten.