Beschluss:
Der
Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2017 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie
folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 62.613.917,97
EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 929.692,36
EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in voller Höhe der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Bestand
an liquiden Mitteln gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss
9.146.536,60 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n
Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 2.081.274,44 EUR werden genehmigt.
Herr Schmidt erteilt
Herrn Stammer das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2017
der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 2.081.274,44 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die
fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 2.380.124,07 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt 10.608.039,11 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.126.075,92 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 481.963,19 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig