Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeisterin Braun und GV Petersen verlassen wegen Befangenheit die Sitzung.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Wrixum beabsichtigt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a für das Gebiet der Wrixumer Mühle (Flurstücke 78/5, 78/4 + 257, der Flur 4, Gemarkung Wrixum). Anlass für die Aufstellung ist die Absicht die in dem Plangebiet bestehende und in Gemeindehand befindliche Mühle zu sanieren, zu erweitern und über ein neues Nutzungskonzept der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Jahr 2016 wurde die Wrixumer Mühle mit dem Ziel durch die Gemeinde erworben, den Erhalt dieses Wahrzeichen sicherzustellen. Zeitgleich wurde der Wrixumer Mühlenverein e.V. ins Leben gerufen, der die Gemeinde bei diesem Vorhaben unterstützt. Das entwickelte Nutzungskonzept sieht vor, die Mühle als Wahrzeichen der Gemeinde Wrixum wieder in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Angrenzend und über einen Verbindungsbau angebunden, soll ein Gastronomiebetrieb mit Bezug zum Mühlenbetrieb entstehen.

Das rückwärtige Grundstück wurde zu Betriebszeiten der Mühle als Stellplatzfläche genutzt. Die Fläche wurde vor kurzem durch die Gemeinde erworben und soll ebenso in das Konzept mit eingebunden werden, wie der angrenzende Apfelgarten. Diese auch weiterhin von Bebauung freizuhaltenden Grundstücke spielen durch die unmittelbare Nähe zur Mühle eine wichtige Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung des Wahrzeichens. Für diesen Bereich soll daher eine verträgliche Gestaltung sichergestellt werden.

Die betreffenden Flurstücke 78/5, 78/4 und 257 der Flur 4, Gemarkung Wrixum befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3a. Dieser weist für den Geltungsbereich der 2. Änderung ein Mischgebiet sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus. Auf der Mischgebietsfläche werden eine eingeschossige Bauweise, eine maximale Gebäudehöhe von 5,50 m und eine maximal überbaubare Grundfläche pro Baufenster von 385 m² festgesetzt. Auf den Flurstücken 78/4 und 257 der Flur 4 ist kein Baufenster eingezeichnet, wodurch eine Bebauung dieser Grundstücke ausgeschlossen wird.

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der Gemeinde Wrixum sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Umgestaltung des Grundstücks der Wrixumer Mühle geschaffen werden, um den Erhalt der Mühle als Wahrzeichen der Gemeinde Wrixum sicherzustellen. Die genannten Festsetzungen sollen hierzu an die sich aus dem Nutzungskonzept ergebenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen angepasst werden.

Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren vorliegen, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Unabhängig davon muss die Öffentlichkeit aber gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden und die muss sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern können. Die Planungsziele sind in der Sitzungsvorlage beschrieben, der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Diese Unterlagen und der Beschluss werden für die Dauer von zwei Wochen ab Bekanntmachung im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Etwaige Äußerungen können so in die nächste Sitzung eingebracht werden.

Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der künftig geänderten Bebauungsplanausweisung berichtigt.

 

Nach eingehender Diskussion einigen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig darauf, die Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu beraten und den Bereich der Planungsziele neu zu fassen.

Bürgermeisterin Braun und GV Petersen betreten wieder den Raum.