Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Trägerschaft der Bücherei Wyk auf Föhr verbleibt bei der Büchereizentrale Schleswig-Holstein des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V.

 

Die Stadt Wyk auf Föhr schließt mit dieser den der Vorlage anliegenden Hauptvertrag als zweiseitigen Vertrag und den ebenfalls anliegenden Betriebsführungsvertrag vorbehaltlich des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung ab.


Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V. (kurz Büchereizentrale genannt) hat den Kommunen die Übernahme der Verwaltung der Standbüchereien angeboten. Hierüber wurde ausführlich im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

 

Die Übertragung der Trägerschaft für öffentliche Büchereien auf die Kommunen würden zwar bestimmte Synergien freisetzen, aber bedeutet auch einen höheren Aufwand für die Verwaltung der Stadt Wyk auf Föhr.

 

Die Arbeit der Büchereizentrale und der Büchereileitung vor Ort kann nur als äußerst positiv bewertet werden. Die Notwendigkeit, an dem bisherigen Verfahren etwas zu ändern, wird nicht gesehen. Es werden genügend Aufgaben per Gesetz auf die Kommunen verlagert, so dass man nicht noch zusätzliche Aufgaben aus Bereichen, mit denen man zufrieden ist, übernehmen sollte.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss hat man sich deshalb dazu entschlossen, der Stadtvertretung zu empfehlen, den Hauptvertrag sowie den Betriebsführungsvertrag mit der Büchereizentrale zu schließen. Bei dem Hauptvertrag handelt es sich um den Standard-Büchereivertrag, den die Büchereizentrale bisher mit den Städten und Gemeinden sowie den Kreisen abgeschlossen hat. Dieser Vertrag wird den Kommunen nunmehr als zweiseitiger Vertrag nur mit der Büchereizentrale angeboten. Ebenfalls zu schließen wäre ein Betriebsführungsvertrag, der die Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und Finanzierung klar benennt. Dabei ist für die Finanzierung die jetzige Situation abgebildet, nachdem sich die Kreise aus der Bezuschussung der Gesamtkosten zurückgezogen haben. Da die rechtliche Prüfung der zugesandten Vertragsentwürfe noch nicht abgeschlossen ist, sollten diese zwei Verträge vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen