Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der vorliegenden Form.

 


Christoph Decker erläutert den 1. Nachtragshaushalt 2007 der Gemeinde Norddorf.

 

Der 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2007 dient zur Anpassung diverser Haushaltsansätze.

 

In vielen Bereichen sind kleinere Anpassungen vorgenommen worden.

 

Besonders hervorzuheben sind die Beträge für die Erstattungen an das Amt Föhr-Amrum zur Deckung der Insel Amrum spezifischen Ausgaben. Hier sind erhöhte Ausgaben beim Kindergarten und in der DRK Sozialstation zu verzeichnen, da diese durch zeitweise Unterbelegung den Beitragsbedarf nicht erreicht haben.

 

Durch einen fast dreimonatigen Leerstand einer Mietwohnung und geringeren Nebenkostenvorauszahlungen sind im Bereich Mieten und Pachten 3.500 € weniger zu erwarten.

 

Mehreinnahmen waren hingegen bei der Konzessionsabgabe der E.on - Hanse in Höhe von 8.100 € zu verzeichnen.

 

Die Einnahmen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer haben sich im Jahr 2007 überaus positiv entwickelt. Bei der Grundsteuer B sind Mehreinnahmen von 11.600 € zu erwarten und bei der am Jahresanfang sehr vorsichtig angesetzten Gewerbesteuer sogar 117.000 €. Durch diesen erheblichen Betrag wird es voraussichtlich zu einer vermehrten Gewerbesteuerumlage kommen. Der Ansatz wurde um 26.100 € auf 49.000 € erhöht.

 

Durch die Bildung der neuen Versorgungsbetriebe Amrum AöR mit der Übernahme der Kläranlagen sind die Schuldendienstleistungen der Gemeinde für den Bereich Kläranlagen ebenfalls übernommen worden. Die Ansätze für Zinsen und Tilgung des Kreditmarktes können dadurch gekürzt werden.

 

Die geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde auf 190.900 € erhöht, dieser Betrag wird zur Deckung von Investitionen verwandt.

 

Im Zuge der Verlegung der Wasserleitung nach Norddorf wurde der Regenwasserkanal an der Straße Hoofstich erneuert. Hierdurch sind Kosten in Höhe von 95.200 € entstanden. Zur Deckung dieses Vorhabens wird ein Kredit über 100.000 € aufgenommen, da noch nicht feststeht, ob die Verrechnung zwischen Druckrohleitungsbau und Oberflächenentwässerung korrekt verlaufen ist.

 

Für den Erwerb von Grundstücken sind 15.100 € in Ansatz gebracht worden. Die Gemeinde hat Land von einer Erbengemeinschaft gekauft. Der Mehrbetrag kann für entstehende Kosten für einen möglichen Kauf von Grundstücken für ein Neubaugebiet verwandt werden.

 

Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird nicht mehr benötigt. Durch die Kreditaufnahme wird ein Betrag von 99.400 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht/vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

die Einnahmen

136.300 €

714.300 €

850.600 €

 

die Ausgaben

136.300 €

714.300 €

850.600 €

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

die Einnahmen

191.700 €

120.100 €

311.800 €

 

die Ausgaben

191.700 €

120.100 €

311.800 €

 

 

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 100.000 €