Beschluss: zurückgestellt

Die Vorlage wird zurück gestellt.

Weitere Gebiete sollen ebenfalls mit einbezogen und überplant werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt die Gemeindevertreterin Christina Kohn wegen Befangenheit den Raum.

 

Anschließend erläutert die Vorsitzende anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Wrixum für das Gebiet westlich des Kirchweges und nördlich des Nieblumstieges (L214) ist aufgestellt worden auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 24.09.1996 und in Kraft getreten am 16.07.1999. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans war, den Eigenbedarf der Gemeinde an Baugrundstücken für junge Bauwillige, die ihren Lebenserwerb auf Föhr haben und auf der Insel ansässig sind, zu befriedigen. Um Grundstücksspekulationsgeschäfte zu vermeiden, hatte die Gemeinde die entsprechende Fläche im Vorfeld erworben. Weiterhin wurde im Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße festgelegt sowie die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden begrenzt um einer nicht mehr verträglichen Anzahl von Zweitwohnungen entgegenzuwirken.

Die Art der Nutzung wurde im Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Darüberhinaus wurde die Beherbergungsnutzung auf max. 50% der verwirklichten Geschossfläche begrenzt. Ziel war es die aufgrund des Fremdenverkehrs entstehende Konkurrenzsituation zu den Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden.

Ein nach nunmehr 20 Jahren eintretender Generationswechsel macht deutlich, dass die gewählten Festsetzungen des Bebauungsplans für das Erreichen der Planungsziele nicht mehr ausreichend sind. So kann insbesondere über das Allgemeine Wohngebiet die Entstehung von Zweitwohnsitzen nicht verhindert werden. Eine Verknüpfung der Dauer- sowie Ferienwohnnutzung bei gleichzeitigem Ausschluss des Zweitwohnens lässt sich aus heutiger Sicht nur über die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets SO –  Dauerwohnen und Tourismus erreichen.

Darüber hinaus haben sich durch die am 13.05.2017 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung Veränderungen ergeben, die eine Überprüfung der Bestandlage notwendig macht. Dies betrifft in diesem Zusammenhang im Besonderen die Klarstellung des Begriffs der Ferienwohnung nach § 13a BauNVO. Demnach zählen Ferienwohnungen als Räume und Gebäude zu den nicht störenden Gewerbebetrieben sowie als Räume, mit einer baulich untergeordneten Bedeutung gegenüber der in dem Gebäude vorherrschenden Hauptnutzung, zu den (kleinen) Betrieben des Beherbergungsgewerbes.

Die Gemeinde Wrixum  will zur Klarstellung ihrer ursprünglichen Planungsabsicht den Bebauungsplan so ändern, dass die künftige Entwicklung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage sowie des baulichen Bestandes gesichert wird.

Das Planverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren vorliegen, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Unabhängig davon muss die Öffentlichkeit aber gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden und die muss sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern können. Die Planungsziele sind in der Sitzungsvorlage beschrieben, der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Diese Unterlagen und der Beschluss werden für die Dauer von zwei Wochen ab Bekanntmachung im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Etwaige Äußerungen können so in die nächste Sitzung eingebracht werden.

Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der künftig geänderten Bebauungsplanausweisung berichtigt.

 

Die Vorsitzende betont dass das Ziel, die Sicherheit des Dauerwohnens zu bewahren, sehr wichtig sei. Jedoch möchte sie die Anregungen und Bedenken der anwesenden Einwohner aus dem überplanten Gebiet nicht außer Acht lassen. Es solle ein Signal gesetzt werden, dass es für alle Gemeindegebiete gelte. Daher sollen weitere Gebiete mit einbezogen werden. Dabei müssten jedoch die unterschiedlichen Qualitäten der B-Pläne beachtet werden. Dazu wolle man mit dem Bauamt zusammen arbeiten.

Trotzdem solle für die nächste Sitzung  das kurzfristige Handeln im Auge behalten werden. Dafür sollen Veränderungssperren verhängt werden. Diese würden für vier Jahre gelten.


Abstimmungsergebnis:           Ja: einstimmig (7 Stimmen)