Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.648.312,49 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 197.384,07 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen (72.338,16 EUR). Der  nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag von 125.045,91 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 268.982,77 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 192.041,44 EUR werden genehmigt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Buchungsbelege des Haushaltsjahres 2017 wurden bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.03.2018 eingesehen und geprüft. Auf eine Gesamteinsichtnahme wurde daher verzichtet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 192.041,44 EUR sollen von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 138.023,09 EUR gegenüber.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.209.300,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.134.172,88 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 75.127,12 EUR unterschritten.

 


Abstimmungsergebnis:           Der Jahresabschluss 2017 wird einstimmig beschlossen.