Sachbegründung:

Der DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. und die Gemeinden auf Amrum haben eine Übergangslösung für die von der Schließung bedrohte Pflegeeinrichtung auf der Nordseeinsel vereinbart. Danach betreibt das DRK-Nordfriesland die Einrichtung mit ihren zehn Pflegeplätzen auf jeden Fall bis zum 31. Januar 2020 weiter.

 

Die Vereinbarung mit den Inselgemeinden sieht im Detail vor, dass der DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. die Pflegeeinrichtung auf jeden Fall bis zum 31. Januar 2020 weiter betreibt und offen hält. Die Gemeinden auf Amrum wollen diese Zeit nutzen, um die vollstationäre Pflegeeinrichtung in eine Pflegewohngemeinschaft umzuwidmen. Sollten die Gemeinden bis zum 31. Januar 2020 die Anschlusslösung konzeptionell noch nicht fertiggestellt haben, wurde vereinbart, die Frist für die Übergabe der Einrichtung durch das DRK-Nordfriesland an den Betreiber der Wohngemeinschaft bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern.

 

Der DRK-Kreisverband und die Inselgemeinden teilen sich das Defizit, dass durch den Betrieb der Einrichtung seit dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Januar 2020 entstanden ist bzw. entstehen wird, wie folgt auf: Zwei Drittel des Defizits tragen die Inselgemeinden, ein Drittel trägt das DRK-Nordfriesland. Die entstehenden Defizite ab 1. Februar 2020 bis zum 30. Juni 2020 werden hingegen vollumfänglich durch die Amrumer Kommunen übernommen. Teil der Vereinbarung ist weiterhin, dass das DRK-Nordfriesland das Gebäude, in dem die Pflegeeinrichtung betrieben wird, an einen kommunalen Träger veräußert, sobald eine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt wird. Dazu sollen jetzt Gutachter beauftragt werden.

 

Der DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. hatte ursprünglich angekündigt, die Pflegeeinrichtung zum 31.Juli 2019 aufgeben zu müssen, da in den vergangenen Jahren der Betrieb ein immer größeres finanzielles Defizit insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Markt für Pflegefachkräfte verursacht hatte. Die jetzt gefundene Übergangsregelung ermöglicht es allen Beteiligten, in den nächsten Monaten nach einer tragfähigen, dauerhaften Lösung zu suchen.

 

Beschluss:

Der Zweckverband verpflichtet sich, für eine Übergangszeit vom 01.01.2019 – 31.01.2020

das aus dem Betrieb der Pflegestation Amrum entstandene testierte Defizit mit 66,6 % der Summe zu übernehmen.

Darüber beteiligt sich der Zweckverband an dem weiteren Defizit mit 100 % bis zur endgültigen Übergabe, längstens jedoch bis zum 30.06.2020.

 

Die Mieterlöse und die hälftige Abschreibung sind mit einzubeziehen.

Sollte der Betrieb der Pflegestation vom DRK NF vorher eingestellt werden, ist die Laufzeit anzupassen.

 

Die 3 Amrumer Gemeinden rechnen die nicht geplanten Mehrkosten des Defizitausgleiches über die Zweckverbandsumlage am Jahresende mit dem Zweckverband spitz ab.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig