Sitzung: 20.08.2019 Gemeindevertretung
Sachbegründung:
Der
DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. und die Gemeinden auf Amrum haben eine
Übergangslösung für die von der Schließung bedrohte Pflegeeinrichtung auf der
Nordseeinsel vereinbart. Danach betreibt das DRK-Nordfriesland die Einrichtung
mit ihren zehn Pflegeplätzen auf jeden Fall bis zum 31. Januar 2020 weiter.
Die
Vereinbarung mit den Inselgemeinden sieht im Detail vor, dass der
DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. die Pflegeeinrichtung auf jeden Fall bis
zum 31. Januar 2020 weiter betreibt und offen hält. Die Gemeinden auf Amrum
wollen diese Zeit nutzen, um die vollstationäre Pflegeeinrichtung in eine
Pflegewohngemeinschaft umzuwidmen. Sollten die Gemeinden bis zum 31. Januar
2020 die Anschlusslösung konzeptionell noch nicht fertiggestellt haben, wurde vereinbart,
die Frist für die Übergabe der Einrichtung durch das DRK-Nordfriesland an den
Betreiber der Wohngemeinschaft bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern.
Der
DRK-Kreisverband und die Inselgemeinden teilen sich das Defizit, dass durch den
Betrieb der Einrichtung seit dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Januar 2020
entstanden ist bzw. entstehen wird, wie folgt auf: Zwei Drittel des Defizits
tragen die Inselgemeinden, ein Drittel trägt das DRK-Nordfriesland. Die
entstehenden Defizite ab 1. Februar 2020 bis zum 30. Juni 2020 werden hingegen
vollumfänglich durch die Amrumer Kommunen übernommen. Teil der Vereinbarung ist
weiterhin, dass das DRK-Nordfriesland das Gebäude, in dem die Pflegeeinrichtung
betrieben wird, an einen kommunalen Träger veräußert, sobald eine Einigung über
die Höhe des Kaufpreises erzielt wird. Dazu sollen jetzt Gutachter beauftragt
werden.
Der
DRK-Kreisverband Nordfriesland e. V. hatte ursprünglich angekündigt, die
Pflegeeinrichtung zum 31.Juli 2019 aufgeben zu müssen, da in den vergangenen
Jahren der Betrieb ein immer größeres finanzielles Defizit insbesondere vor dem
Hintergrund der angespannten Lage auf dem Markt für Pflegefachkräfte verursacht
hatte. Die jetzt gefundene Übergangsregelung ermöglicht es allen Beteiligten,
in den nächsten Monaten nach einer tragfähigen, dauerhaften Lösung zu suchen.
Beschluss:
Der Zweckverband
verpflichtet sich, für eine Übergangszeit vom 01.01.2019 – 31.01.2020
das aus dem Betrieb
der Pflegestation Amrum entstandene testierte Defizit mit 66,6 % der Summe zu
übernehmen.
Darüber beteiligt
sich der Zweckverband an dem weiteren Defizit mit 100 % bis zur endgültigen
Übergabe, längstens jedoch bis zum 30.06.2020.
Die Mieterlöse und
die hälftige Abschreibung sind mit einzubeziehen.
Sollte der Betrieb
der Pflegestation vom DRK NF vorher eingestellt werden, ist die Laufzeit
anzupassen.
Die 3 Amrumer
Gemeinden rechnen die nicht geplanten Mehrkosten des Defizitausgleiches über
die Zweckverbandsumlage am Jahresende mit dem Zweckverband spitz ab.
Abstimmungsergebnis: einstimmig