Bis zur Grundsatzentscheidung müssen zunächst Stellungnahmen des LKN sowie der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Auch sollten alternative Standorte geprüft werden.
Die Vorlage wird daher zunächst zurückgestellt.
Bis zur Grundsatzentscheidung müssen zunächst Stellungnahmen des LKN sowie der Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Auch sollten alternative Standorte geprüft werden.
Die Vorlage wird daher zunächst zurückgestellt.