Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung Oldsum dafür aus, die Tagesordnungspunkte 9-12 (nach Aufnahme der Anträge zur Tagesordnung) nicht öffentlich zu beraten.