Sitzung: 12.09.2019 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Amt/000325
Beschluss:
1.
Der
Amtsausschuss sowie die Gemeinden ermächtigen die Verwaltung vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindevertretungen, die Gesellschaft „Inselwerk Föhr-Amrum
GmbH“ gemäß dem beigefügten Gesellschaftervertrag zu gründen und notariell zu beurkunden.
1.1.
Die
Anteile an der der Gesellschaft mit einem Nennwert von 25.000, -- € zeichnen
die Gesellschafter wie folgt:
GKZ |
Verteilungsschlüssel |
Gesellschaftsanteil |
|||
Amtsumlage |
Gemeinden |
||||
1 |
Alkersum |
3,75% |
1,84% |
||
2 |
Borgsum |
2,82% |
1,38% |
||
3 |
Dunsum |
0,59% |
0,29% |
||
4 |
Midlum |
3,70% |
1,81% |
||
5 |
Nieblum |
5,55% |
2,72% |
||
6 |
Oevenum |
3,83% |
1,88% |
||
7 |
Oldsum |
4,26% |
2,09% |
||
8 |
Süderende |
1,53% |
0,75% |
||
9 |
Utersum |
3,64% |
1,78% |
||
10 |
Witsum |
0,43% |
0,21% |
||
11 |
Wrixum |
5,23% |
2,56% |
||
12 |
Wyk |
41,82% |
20,49% |
||
15 |
Nebel |
9,34% |
4,58% |
||
16 |
Norddorf |
6,23% |
3,05% |
||
17 |
Wittdün |
7,29% |
3,57% |
||
Summe Gemeinden |
49,00% |
49,00% |
|||
Amt Föhr-Amrum |
51,00% |
51,00% |
1.2.
Die
Einlage beträgt 25.000, -- €.
1.3.
Die
Stimmanteile entsprechen den Gesellschaftsanteilen der Gesellschafter.
1.4.
Gemäß
Gesellschaftsvertrag werden grundlegende und wesentliche Entscheidungen mit
einer dreiviertel Mehrheit (mind. 75,1%) beschlossen.
1.5.
Die
Gesellschafterversammlung wird nach Gründung unter Verzicht auf die im
Gesellschaftsvertrag vorgesehene Einladungsfrist mit folgender Tagesordnung
einberufen:
1.5.1.
Bestellung
der Geschäftsführung
1.5.2.
Ermächtigung
der Geschäftsführung zur Einrichtung einer Bankverbindung sowie der
Antragsstellung der Förderanträge für die Gesellschaft inkl. Führung der
Gespräche mit den Fördermittelgebern
1.5.3.
Ermächtigung
zur Vorbereitung der Gründung der Beteiligungsgesellschaften
1.5.3.1.
Inselnetz
Föhr-Amrum GmbH
1.5.3.2.
Inselwärme
Föhr-Amrum GmbH
1.5.3.3.
Inselstrom
Föhr-Amrum GmbH
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage. Herr Broekmans ergänzt anhand einer Präsentation.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die energetische Erneuerung der Städte und
Kommunen wird seit langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein
Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Neue gesetzliche
Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz und das Klimaschutzgesetz fordern
nachdrücklich die Einhaltung der Klimaschutzziele durch Reduzierung des
Energieverbrauchs von Gebäuden. Jedoch bleibt es in der Praxis aufgrund der auf
Einzelgebäude ausgerichteten Förder-praxis bei eher „zufälligen“
Einzelmaßnahmen, die gesamtstädtisch nur eine geringe Effizienz aufweisen und
nicht in ein übergeordnetes, stadt- bzw. quartiersbezogenes Maßnahmen- und
Versorgungskonzept integriert sind. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis
2020 bzw. 2050 sind aber genau diese weiteren Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz in den Kommunen erforderlich. Im Sine der geforderten und zur
Umsetzung der Energiewende notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft
ist die Korrelation von Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten)
und Verbrauch (Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene
notwendig, auch um die Wertschöpfung in der Region zu sichern.
Um diese Klimaschutzziele zu erreichen,
beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum die Regionalisierung der Energiewirtschaft mit
der Zielsetzung der ökologischen und ökonomischen Optimierung für die Inseln
Föhr und Amrum zu prüfen. Diese Strukturen werden ergänzend die regionale
Wirtschaft stärken und Wirtschaftskraft auf die Inseln zurückholen. In
einzelnen Gemeinden der Insel Föhr sind dementsprechende Überlegungen schon
weit vorangeschritten und erste Vorhaben sind umsetzungsreif. Die vorhandenen
Entwicklungen sollen für beide Inseln aufgegriffen, verstärkt und möglichst
amtsweit umgesetzt werden. Hierdurch soll eine zukunftssichere
(Selbst-)Versorgung der Inseln ermöglichen werden.
Auf Grundlage des Beschlusses des
Fachausschusses Föhr vom 11.04.2019 über die Vorlage Amt/000318 hat in den
vergangenen Monaten ein Lenkungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Für die
Arbeit des LA ist diese Vorlage inhaltlicher Rahmen und Grundlage. Auf
Grundlage des Beschlusses vom 11.04.2019 wurde mit der BIG Städtebau GmbH ein Beratervertrag
zur Begleitung des Prozesses geschlossen.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss Amt/000318 sind
die Agenda-Punkte wie folgt umgesetzt:
1. Verhandlung
und Abschluss Beratervertrag mit DSK|BIG-Gruppe:
BIG Städtebau GmbH, (Vertrag auf
Stundenbasis)
11.04.2019
2. Auftaktworkshop
Juni/Juli 2019
28.05. / 05.-
06.06.2019
3. Bildung
Lenkungsausschuss
07.06.2019
4. Erstellung Gesellschaftszweck,
Geschäftsmodelle inkl. Wirtschaftsplan und Finanzierungskonstrukt,
Gesellschaftsstruktur und Festlegung Gesellschafter
28.06. / 06. – 08.07.2019
5. erste
juristische Prüfung/Klärung Kommunalaufsicht
KW 36
6. Finale Planung Gesellschaftsverträge
und Geschäftsmodelle/Wirtschaftsplan
Oktober 2019
KW 40
7. Abschlussworkshop
und Gremienentscheidung Ende 2019
Information:12.09.2019
Beschlussfassung: November 2019 nach Entscheidung
Kommunalaufsicht
anschließend
8. Abschluss
und finale Vertragserstellung / notarielle Vorbereitung
9. Vorlage und Beschluss des Zeitplanes
der Umsetzung für die Inselwerker GmbH im 1. Quartal 2020
Um die Zielsetzungen des Beschlusses vom
11.04.2019 zu erreichen, ist der vorliegende Grundsatzbeschluss inklusive der
nachfolgenden Erläuterungen und Festlegungen notwendig.
Erläuterungen:
Zur Umsetzung des Beschlusses vom 11.04.2019
beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum sowie die Gemeinden der Insel(n) eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, die in kommunaler
Trägerschaft die nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen soll:
§
Zielsetzung
der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH:
- Aufbau einer CO2-reduzierten / CO2-neutralen
Versorgung der Insel(n)
- Integrative Sicherstellung der umfassenden Energieversorgung für
die Insel(n)
- Gesellschaftsrechtlich offene Vertragsgestaltung zur Erweiterung
der Geschäftsfelder mit Blick auf umfassende wirtschaftliche Betätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, Wirtschaftsförderung
- Ganzheitliche insulare Steuerung und Lenkung der operativen
Betätigung
- Sicherstellung der interkommunalen Zusammenarbeit
- Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der öffentl. Hand
- Akquise und Nutzung der Förderoptionen
- Schaffung des steuerlichen Querverbundes
- Einbindung (privater) Partner in den operativen
Beteiligungsunternehmen
Diese Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll über
Beteiligungsgesellschaften verfügen, die die operativen Tätigkeiten der
Daseinsvorsorge übernehmen sollen. In diesen Untergesellschaften werden
(private) Partner zur Sicherung der Umsetzung, des Marktzuganges sowie der
Handlungsfähigkeit und Kompetenz eingebunden. Die Steuerung und Lenkung erfolgt
durch die kommunale Dachgesellschaft, die operative Bearbeitung der
Geschäftsfelder aus der Daseinsvorsorge und Energiewirtschaft erfolgt in den
Beteiligungsgesellschaften. Diese werden aus rechtlichen Gründen
(unterschiedliche Regulatorik, gesetzl. Grundlagen), wegen unterschiedlicher
Partner und aus Gründen der Praktikabilität – Sicherstellung schlanker
Entscheidungsstrukturen – realisiert werden.
Die Untergesellschaften können sich mit den
Feldern der Daseinsvorsorge beschäftigen, die beabsichtigte Struktur lässt eine
hohe Flexibilität hinsichtlich der Rechtsform und Partnerwahl zu. Voraussetzung
ist aber die kommunale Beherrschung der Gesellschaften, der Anteil der
Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll vorzugsweise 51% betragen, eine Sperrminorität
von 25,1% beim Inselwerk Föhr-Amrum GmbH ist zwingend erforderlich.
Geschäftsfeld Rechtsform mögl. Partner
A: Stromnetz GmbH SH-Netz
B: Wärmeversorgung GmbH Energiegenossenschaft
C: Stromvertrieb GmbH Strom-a-F/Wind-a-F
D: Mobilität Koordination /
Initiierung W.D.R. / GP Joule
E: Bäder/Kurbetrieb zurückgestellt
F: Digitalisierung zurückgestellt
G: Wohnungswirtschaft Kooperation/Dienstleistungserbringung
H: …
„Von der Insel – für die
Insel“
Vorhaben:
Die Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll wie folgt geründet werden:
§
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
- mind. 25.000 € Stammkapital; Erbringung durch Gesellschafter
- Haftung beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
- notarielle Beurkundung erforderlich; Eintragung ins
Handelsregister
- Die Anteilsverteilung ist noch mit der Kommunalaufsicht
abzustimmen;
die Zielsetzung ist eine Verteilung wie folgt:
51% Amt
Föhr-Amrum
49% Gemeinden Föhr – Amrum gemäß Amtsschlüssel,
- Erweiterung um Gemeinden, die sich im ersten Schritt der Gründung
nicht beteiligen, innerhalb der ersten zwei Jahren zum Nennwert möglich.
§
Organe
der Gesellschaft:
o
Gesellschafterversammlung:
Amt Föhr-Amrum (vertreten durch den Amtsdirektor)
– vertritt die Gesellschaftsanteile des Amtes Föhr-Amrum,
die beteiligten Gemeinden (vertreten durch den/die
Bürgermeister/Bürgermeisterin)
- vertreten jeweils den eigenen Gesellschaftsanteil in der entsprechenden Höhe
festgelegt durch den Amtsschlüssel
o
Geschäftsführung:
Zwei Geschäftsführer (operativ / kaufmännisch-administrativ) möglicherweise zu
Beginn ein Geschäftsführer aus der Amtsverwaltung in Personalunion,
der andere übernimmt ergänzend die GF-Funktion in den Beteiligungsunternehmen
Die Geschäftsführung der Inselwerk Föhr-Amrum
GmbH wird durch den Amtsdirektor sowie in der Aufbauphase ggf. einen
beauftragten externen Geschäftsführer auf Zeit (Interimsmanagement) gestellt.
§ Definition und Festlegung der technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Energieinfrastruktur der
Inseln Föhr und bei positiver Entscheidung Amrum. Abstimmung und Festlegung
erfolgt je nach Bedarf mit den Akteuren in der Lenkungsgruppe:
Regelhafte
Lenkungsgruppe (alle 2 Monate)
§ Amtsdirektor Herr Stemmer
§ Bürgermeister Herr Hess
§ Amtsvorsteherin Frau Braun
§ Bürgermeister Herr Siewertsen
§ Bürgermeister Herr Klüßendorf
§ DSK│BIG u.a. Herr Broekmans
Die Entscheidungsvorlagen zur Umsetzung und
Implementierung der Versorgungs-gesellschaft inkl. Akquisition der Fördermittel
wird dann auf Basis der erarbeiteten Unterlagen den Gremien des Amtes
Föhr-Amrum zur Entscheidung vorgelegt.
Die Abfolge der nächsten Schritte entnehmen
Sie bitte dem beigefügten Zeitplan
der RAe GSK Stockmann.
Anmerkungen
und Erläuterungen:
Dieser Entwurf zur Gründung der „Inselwerke
Föhr-Amrum GmbH“ sieht einen Anteil von 51% beim Amt Föhr-Amrum vor. Wir können
nicht ausschließen, dass aus kommunalrechtlichen Gründen eine andere
Anteilsverteilung mit einem Anteil von weniger als 51% beim Amt seitens der
Kommunalaufsicht gefordert wird. Nach den diesbezüglichen Gesprächen werden wir
entsprechend informieren und ggf. dann die Beschlussvorlage entsprechend
anpassen. Wobei bitte zu berücksichtigen ist, dass das Votum des Amtes
Föhr-Amrum von der Beschlussfassung des Amtsausschusses, an dem die Gemeinden
beteiligt sind, abhängig ist.
Die Stimmanteile der Gesellschafter in der
Gesellschafterversammlung entsprechen Ihrem Gesellschaftsanteil. Gemäß den
kommunalrechtlichen Regelungen hat eine Gemeinde bei einer
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einen Stimmanteil gemäß ihrem
Gesellschaftsanteil zu erhalten. Gleichgewichtete Stimmanteile bspw. eine
Stimme je Gesellschafter ist kommunalrechtlich nicht zulässig. Im
Gesellschaftsvertrag wird aber wie üblich eine Regelung aufgenommen, dass
wesentlichen und grundlegende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung nur
mit qualifizierter Mehrheit (d.h. positives Votum von mind. 75,1% der
Gesellschaftsanteile), so dass dafür ein breiter Konsens im Gesellschafterkreis
gewünscht und notwendig ist und nicht einzelnen Gesellschafter majorisieren
oder blockieren können.
Der heutige Beschluss könne nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeinden und des Innenministeriums erfolgen.
Am 04.11.2019 solle eine Information sämtlicher Gemeindevertretungen erfolgen. Im Anschluss sollen dann die Beschlüsse in den Gemeinden folgen.
Es wird angefragt, wie die Gesellschaft Zugriff auf die Netze erhalte. Hier hätten bereits erste Gespräche mit der SH-Netz AG stattgefunden. Derzeit erscheine eine Kooperation mit der SH-Netz AG sinnvoller als eine Übernahme der Netze.
Abstimmungsergebnis: einstimmig