Herr Stemmer gibt den Sachstand zur Baumaßnahme „Haus Jansen“ bekannt.

 

Die Kosten für die Sanierung und den Umbau hätten sich von anfänglich 560.500,00 € (Jahr 2016) über 596.500,00 € (Februar Jahr 2019) auf nunmehr 801.500,00 € (Oktober Jahr 2019) erhöht.

Gründe für den jüngsten Anstieg seien, dass in der aktuellen Kostenschätzung eine Umplanung der Grundrisse (EG und OG) unter Verschiebung des Treppenhauses und der damit einhergehenden Neustrukturierung des Raumkonzeptes sowie die Planung von außen begehbarer WC-Anlagen, einschließlich einer behindertengerechten WC-Anlage und eine vollständige energetische Sanierung nach neuesten energetischen Gesichtspunkten. Darüber hinaus seien sämtliche Kostengruppen berücksichtigt worden, einschließlich der zu erwartenden Planungskosten aller beteiligter Fachplaner und Prüfungsgebühren.

 

Es werde seitens der IB-SH unter Vorbehalt eine Bezuschussung des Bauvorhabens von bis zu 60% in Aussicht gestellt. Die endgültige Förderquote werde jedoch erst durch den Förderbescheid festgelegt. Im Minimalfall werde die Maßnahme mit bis zu 50% bezuschusst werden.

 

Ferner werde durch Herrn Stemmer der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, damit umgehend in die Planungsphase eingestiegen werden könne.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn müsse immer dann beantragt werden, wenn noch kein abschließender Förderbescheid ausgestellt worden sei – sei aber hoch notwendig, da man hone den vorzeitigen Maßnahmenbeginn andernfalls keine weitere Planungen auslösen dürfe – dies ginge mit einem Abzug der geförderten Summe einher.
Basierend auf das auslaufende Ausführungszeitfenster für die Gesamtmaßnahme sei es jedoch erforderlich, mit den Planungen umgehend zu beginnen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn somit herbeizuführen.