Beschluss:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
- Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Inhalte des
Durchführungsvertrages vorab gesondert zu beraten.
Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss
- Der
Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich
des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des
Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis
zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse")
sowie der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Inselgemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt nimmt Frau Holle Paulsen wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.
Frau Holle Paulsen
verlässt aus Befangenheitsgründen zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum.
Bürgermeister
Riewerts und Frau Katharina Strödel aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum berichten anhand der Vorlage: Nieb/000206/1.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum hat am 06.08.2019 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum durchgeführt.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Grundlage geschaffen, die bestehende Nutzung im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung behutsam standortbezogen zu sichern.
Die Ausweisung soll in folgender Form erfolgen:
- als Sonderbaufläche
- Flächen für privaten Waldpark
- Flächen für private Grünflächen
- Flächen für die Landwirtschaft
- sowie Flächen für den Verkehr
zu a) Behandlung der
eingegangenen Anregungen und Bedenken
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.
Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB liegen der Gemeindevertretung vor, werden aber erst nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung abschließend behandelt.
Seitens der Verwaltung wird angeregt, den
Hinweis der Ruhestörung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im
Bauleitplanverfahren bzw. in den Regelungen zum Durchführungsvertrag zu
berücksichtigen. Die Gemeindevertretung berät darüber. Das Planungsbüro Methner
soll einen Abwägungsvorschlag ausarbeiten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass
das LKN in seiner Stellungnahme wiederholt auf mögliche Veränderung der
Küstenzone eingeht und das sich aus diesen Entwicklungen u.a. mögliche
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde ergeben. Es wird daher angeregt im
Durchführungsvertrag einen Passus aufzunehmen der darlegt, dass gegen die
Gemeinde keine Schadensersatzansprüche gestellt werden können und die Gemeinde
auch nicht aufgefordert werden kann Schutzmaßnahmen zu
finanzieren/durchzuführen. Eine konkrete Abstimmung der Formulierung sollte
dann noch erfolgen.
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür
aus, die Inhalte des Durchführungsvertrages vorab gesondert zu beraten.
zu b) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf und Begründung erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurden die Unterlagen für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.
Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen gelb und rot hervorgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 8
Davon anwesend: 6
6 Ja – Stimmen
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Holle Paulsen. Sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.