Sitzung: 26.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Oev/000140
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Oevenum wird von der
Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.048.579,24 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 17.240,15 EUR.
Der nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen
und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt -290.898,47 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 218.222,36 EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2017
der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 218.222,36 EUR sollen in der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 203.253,29 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 774.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 762.378,03 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 12.221,97 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: Der Jahresabschluss 2017 ist einstimmig beschlossen worden