Erk Seiler erläutert die Satzung zur Übertragung des Rechtes zum Erlass von Satzungen.

 

Christoph Decker meint, dass die hoheitliche Aufgabe  der Gemeinde Satzungen zu erlassen weiterhin von der GV wahrzunehmen ist, da diese sich vor den Bürgern rechtfertigen muss. Außerdem hat er Zweifel, dass der doch recht hohe Betrag aus der Gebührenausgleichsrücklage dann noch zur Verminderung der Abwassergebühr verwandt wird.

 

Auch Bgm. Koßmann sieht noch viel Beratungsbedarf und schlägt vor, dass sich Christoph Decker in der nächsten Finanzausschusssitzung diese Satzung mit Norbert Gades erörtert.

 

Einstimmig wird der Vorschlag angenommen und die vorliegende Satzung nicht beschlossen.