Sitzung: 22.10.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000104
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Wittdün auf
Amrum hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wittdün auf Amrum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über-/außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v.
insgesamt 88.696,45 EUR sollen von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i. H. v. 179.302,95 EUR gegenüber.
Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.
Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.947.000,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 1.546127,31 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 400.872,69 EUR
unterschritten.
Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der
Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 11.839.500,55 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf
68.832,64 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird der Ergebnisrücklage entnommen.
Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss -992.230,82 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung/Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 88.696,45 EUR werden genehmigt.
Der Empfehlung wird einstimmig zugestimmt.