Sitzung: 22.10.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000108
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zuge der Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative/Kommunalrichtlinie hat sich die
Gemeinde Wittdün auf Amrum entschlossen, eine Verbesserung der
Straßenbeleuchtung durchzuführen. Die Investitionen werden bei einer CO²
Einsparung von mindestens 70 % mit einer Bundeszuwendung von 20 % der Gesamtkosten gefördert.
Für die Baumaßnahme „Verbesserung der Straßenbeleuchtung“ wurde eine
beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A über das E-Vergabe Portal BI-Medien zur
Lieferung und Montagearbeiten durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 25.09.2019
um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 3 Angebote
vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und
Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
1.
Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen
und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1.
Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
1 |
Willi Pohl GmbH & Co
KG, Hohenwestedt |
81.042,15 € brutto |
2 |
--- |
98.096,01 € brutto |
3 |
--- |
108.398,29 € brutto |
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden
eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet
einzustufen.
Rechnerische, technische und
wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 1: Willi Pohl GmbH & Co. KG
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine
Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bezüglich der Preisbildung
sind nicht zu erkennen.
Bieter 2: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder
Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bezüglich der Preisbildung
sind nicht zu erkennen.
Bieter 3: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden 3 % Nachlass ohne Bedingungen
gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Eine Position wurde nicht ausgefüllt
und mit dem Hinweis, in Vorposition enthalten, versehen. Grundsätzlich sind
solche Änderungen des Leistungsverzeichnisses nicht zulässig und können zum
Ausschluss des Angebotes führen.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bezüglich der Preisbildung
sind nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich
folgende Rangfolge:
1 |
Willi Pohl GmbH & Co KG, Hohenwestedt |
81.042,15 € brutto |
2 |
--- |
98.096,01 € brutto |
3 |
--- |
105.146,34 € brutto |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe von rund 85.100 € durch
das Bau- und Planungsamt geschätzt und im Haushalt der Gemeinde Wittdün auf
Amrum berücksichtigt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen,
den Auftrag für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung auf das
wirtschaftlichste Angebot des Bieters Willi Pohl GmbH & Co KG, Lerchenfeld
12 - 14, 24594 Hohenwestedt, zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu
erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen
zu 81.042,15 € brutto.
Die GV beschließt einstimmig, diesem Vorschlag zu folgen.