Beschluss:
a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Hemkweg und Achtern Diek, südlich der Kläranlage und beiderseits des Ziegeleiweges wird der Aufstellungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
b) Festlegung
der Planungsziele
2. Es werden folgende Planungsziele festgelegt:
a. Im Interesse der Rechtssicherheit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes überprüft und ggf. angepasst.
b. Der Zulässigkeitskatalog (insbesondere in Bezug auf Einzelhandelsbetriebe) soll entsprechend der Untersuchungsergebnisse des Einzelhandelskonzeptes angepasst werden. Den Ansprüchen des Gewerbegebiets soll dabei ebenso Rechnung getragen werden, wie dem Erhalt der Innenstadt in seiner Funktion.
c. Die Zulässigkeit von Betreiberwohnungen soll zur Ausnahme erklärt werden, die über das betriebliche Erfordernis zu begründen ist.
3. Die Ausarbeitung der Planunterlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt durch ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro. Das Amt Föhr-Amrum wird beauftragt, die notwendigen Angebote einzuholen und das Ergebnis der Angebotseinholung den Ausschüssen der Stadt Wyk auf Föhr zur Beauftragung vorzulegen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit sich zur Planung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB), erfolgt durch zweiwöchige Offenlage des Geltungsbereiches und der Planungsziele im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Der Einsichtszeitraum beginnt nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter/innen: 19
Davon
anwesend: 16
Ja-Stimmen:
16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die am 05.08.1986 in Kraft
getretene Ursprungsfassung des Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet zwischen
Hemkweg und Achtern Diek, südlich der Kläranlage und beiderseits des
Ziegeleiweges ist zwischenzeitlich viermal geändert worden, was sich negativ
auf die Übersichtlichkeit der Planinhalte auswirkt. Aus diesem Grund und
bedingt durch den im weiteren Verlauf beschriebenen Änderungsbedarf des Plans,
soll der Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr neu gefasst werden.
Der Bebauungsplan Nr. 23 setzt
die bebauten Bereiche als Gewerbegebiete fest. In den Änderungen Nr. 1 und 2
wurde die Art der Nutzung, durch die Beschränkung der max. Verkaufsfläche sowie
den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, konkretisiert. Darüber hinaus wird
die Bebauung des Gebietes über die Festsetzung von Grundflächenzahlen,
Geschossflächenzahlen, einer maximal zulässigen Anzahl von Vollgeschossen, der
Bauweise sowie Baugrenzen geregelt.
Die Überarbeitung des
Bebauungsplanes wird aus mehreren Blickwinkeln erforderlich.
Zunächst lassen das Alter des
Bebauungsplans sowie die seither ergangenen gesetzlichen Änderungen
(insbesondere im Bezug auf die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) und der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 2017) eine Überprüfung der
Festsetzungen des Bebauungsplans sinnvoll erscheinen. Dies betrifft vornehmlich
die Art und das Maß der baulichen Nutzung.
Darüber hinaus lässt das aktuelle
Planungsrecht Gewerbebetriebe aller Art zu, worunter auch Einzelhandelsbetriebe
(mit einer max. Verkaufsfläche von 300 m²) fallen. Ausgelöst durch vermehrt
auftretende Baugesuche über die Ansiedlung/ Verlagerung innenstadtrelevanter
Nutzungen in das Gewerbegebiet, wurde seitens der Stadt Wyk auf Föhr die
Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Dieses befindet
sich derzeit in der Bearbeitung und soll unter anderem aufzeigen, welche
Auswirkungen die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente innerhalb des
Gewerbegebietes, insbesondere für den Innenstadtbereich haben könnten. Im
Ergebnis soll eine Sortimentsliste für das Gewerbegebiet entstehen, die zum
einen den Ansprüchen eines Gewerbegebiets Rechnung trägt und zum anderen den
Erhalt der Innenstadt in seiner Funktion sicherstellt. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung sollen in die Bebauungspläne dieses gewerblichen geprägten
Stadtbereiches einfließen.
Abschließend sind gemäß
Bebauungsplan zwei Wohnungen (für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonal)
allgemein zulässig. Diese Festsetzung hat zu einem hohen Wohnanteil im
Gewerbegebiet geführt. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die
mit einem Gewerbegebiet einhergehenden (Lärm-)Emissionen bieten
Konfliktpotential, sodass letztlich der Gebietscharakter des Gewerbegebietes
gefährdet wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll die Zulässigkeit
von Betreiberwohnungen (analog zu den B-Plänen Nr. 20 und 53) zur Ausnahme
erklärt werden, die über den spezifischen Bedarf des Betriebes (bspw.
erforderliche 24-stündige Beaufsichtigung) zu begründen ist.
Vor diesem Hintergrund und mit
dem Ziel die ursprünglichen Planungsabsichten der Stadt sicherzustellen, soll
der Aufstellungsbeschluss zur Neufassung des Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk
auf Föhr gefasst werden.
Das Planverfahren soll im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt werden.
Da die Voraussetzungen für ein
beschleunigtes Verfahren vorliegen, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Unabhängig
davon muss die Öffentlichkeit ab gemäß § 13 ab Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichtet werden und die muss sich innerhalb einer bestimmten Frist
zur Planung äußern können. Die Planungsziele sind in der Sitzungsvorlage
beschrieben, der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Unterlagen und der Beschluss werden für die Dauer von zwei Wochen ab Bekanntmachung
im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und
Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Etwaige Äußerungen können so in
die nächste Sitzung eingebracht werden.
Eine Berichtigung des
Flächennutzungsplanes ist voraussichtlich nicht erforderlich.