Sitzung: 10.09.2019 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 7.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird
beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Kaientgelte
für Personen sowie das Anlegeentgelt für Fähren und Fahrgastschiffe werden seit
dem Jahr 1999 in unveränderter Höhe erhoben. Aufgrund der erheblichen
Investitionen im Wyker Fährhafen für die Verbesserung der
Infrastruktureinrichtungen ist hier eine Anpassung der Entgelte erforderlich.
Es wird angeregt, folgende Anpassungen vorzunehmen:
- das Entgelt für Personen wird künftig auf
0,15€ je Benutzung statt bisher 0,10€ festgesetzt. Ferner wird das
Mindestalter für die Entstehung der Zahlungspflicht von 4 auf 6 Jahre
heraufgesetzt. Diese Altersgrenze ist in den umliegenden Häfen sowie bei
den Beförderungsentgelten der Reedereien schon üblich.
- das Kaientgelt für Personenfahrzeuge und
Anhänger wird von 0,010€ je angefangene Zentimeter Gesamtlänge auf 0,012€
erhöht.
- für Personenfahrzeuge und Anhänger von
Personen mit 1. Wohnsitz auf Föhr wird das Kaientgelt von 0,005€ je angef.
Zentimeter Gesamtlänge auf 0,006€ erhöht.
- für LKW und LKW-Anhänger, Omnibusse,
Wohnmobile, Trecker und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wird der Tarif pro
angef. Meter Gesamtlänge von 1,75€ auf 1,80€ erhöht.
- das Entgelt für Krafträder wird je Fahrzeug
von 0,50€ auf 0,60€ erhöht.
- für Fähren und Fahrgastschiffe wird bisher pro
Anlauf und Abgang jeweils 0,013€ pro BRZ (Bruttoraumzahl) berechnet. Es
wird vorgeschlagen, hier künftig 0,015€ / BRZ zu erheben.
Im Zuge der
Überarbeitung der Satzung sind weiterhin die Hinweise zur Datenverarbeitung
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu aktualisieren.
Eine Anpassung von
weiteren Tarifen in dieser Satzung erscheint derzeit nicht erforderlich.
Die
vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 7. Nachtragssatzung der
Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig