Es ist die Antwort der Kommunalaufsicht auf die Anfrage der Stadt Wyk auf Föhr hinsichtlich der Teilnahme Herrn Lorenzens an der Sitzung des Föhr Touristik e.V. eingegangen. Die Kommunalaufsicht äußert sich nicht zur Rechtsmäßigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse. Bei der Entsendung der städtischen Vertreter handele es sich nicht um eine Wahl, sondern um einen Beschluss der Stadtvertretung. Die Bestellung eines städtischen Vertreters sei in dringenden Fällen auch durch eine Eilentscheidung des Bürgermeisters möglich. Eine ordnungsgemäße Ladung der Stadtvertretung war nicht mehr möglich, so dass die Eilbedürftigkeit gegeben gewesen sei. Die in den Föhr Tourismus e.V. bestellten Vertreter haben die Weisungen der Stadtvertretung zu befolgen, oder falls keine Weisung der Stadtvertretung vorliegt, im Sinne der Stadt zu handeln. Auf jeden Fall sei es das Recht des Bürgermeisters solche Aufgaben im Rahmen einer Eilentscheidung für die Stadt zu entscheiden. Außerdem müssten die entsendeten Vertreter ihre Unterrichtungspflicht an die Stadtvertretung wahrnehmen.

 

Es wird angemerkt, dass demnach eine Bestellung nach d`Hondt nicht mehr notwendig sei, worauf der Hinweis erfolgt, dass dies bisher auch nicht der Fall gewesen sei, man sich aber immer auf diese Vorgehensweise verständigt hat.