Beschluss:
Die vorliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Herr Hess berichtet
anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Wyk auf Föhr läuft zum 31.12.2019 aus.
§ 2 Abs. 2 Satz 3 Kommunales Abgabengesetz
Schleswig-Holstein (KAG)
„Eine Satzung verliert, sofern sie nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen ist, zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.“
Aus dem Grund soll
die anliegende Satzung in unveränderter Form neu erlassen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig