Beschluss:
Die Entscheidung der
stellvertretenden Amtsdirektorin wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Frau Braun
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die KUBUS GmbH hat im Auftrag des Amtes Föhr-Amrum die Lieferung von
elektrischer Energie für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 europaweit
im Rahmen des Offenen Verfahrens ausgeschrieben und eine elektronische Auktion
nach §§ 25,26 VgV durchgeführt.
Die 1. Phase des Ausschreibungsverfahrens endete am 07.08.2019. Die
elektronische Auktion wurde am 19.09.2019 durchgeführt. Zur Teilnahme an der
elektronischen Auktion wurden die Bieter aufgefordert, die im Rahmen der 1.
Phase des Ausschreibungsverfahrens ein zulässiges Angebot unterbreitet haben.
Nach Abschluss der elektronischen Auktion wird der Auftrag auf das
wirtschaftlichste Angebot je Los vergeben. Dabei wird als einziges
Zuschlagskriterium der Preis mit 100 % berücksichtigt.
Die Angebotsübersichten mit den jeweils abgegeben Arbeitspreisen und der
Berechnung der Gesamtkosten wurden diesem Vergabevorschlag beigefügt.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote empfiehlt die KUBUS GmbH den
Zuschlag auf folgendes Angebot zu erteilen:
Teillos 1 Amt Föhr-Amrum
Stadtwerke Dachau, Brunnengartenstraße 3,
85221 Dachau
Teillos 2 Amt
Föhr-Amrum
enercity AG, Ihmestraße 2, 30449 Hannover
Die stellvertretende Amtsdirektorin hat am 20.09.2019 gemäß § 15b Abs. 7
der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. der Gemeindeordnung entschieden,
dass auf Grundlage des zum 19.09.2019 abgegebenen Gebots, der Auftrag für die
Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis
31.12.2021 gemäß des Vergabevorschlags wie folgt vergeben wird:
Teillos 1: Stadtwerke
Dachau
Teillos 2: enercity AG
Abstimmungsergebnis: einstimmig