Beschluss:
Aufgrund des § 5
Abs.1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m.
§ 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung
nach § 12 Abs.1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes
für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Städtischen
Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 ist der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Erfolgsplan:
Im Erfolgsplan sind Einnahmen in Höhe von
6,62 Mio. Euro eingeplant; die Aufwendungen liegen bei 6,06 Mio. Euro. Der
Erfolgsplan ist ausgeglichen.
Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem
Jahresüberschuss von 564.100 Euro ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan sind Mittel in Höhe von
insgesamt 7,40 Mio. EURO veranschlagt. Für den Neubau der Mittelbrücke sind
hier allein Kosten in Höhe von 4,96 Mio. EURO eingeplant. Als weitere größere
Investitionen sind der Kauf eines Grundstücks, eine Erweiterung der
Schwimmsteganlage im Binnenhafen, die Errichtung eines Wartegebäudes am
Fährhafen, die Umgestaltung der Gaststätte „Klein Helgoland“, die Errichtung
einer Kletterwand im Strandbereich und die Anschaffung von Strandkörben
vorgesehen. Ferner ist der Ankauf von weiteren W.D.R.-Anteilen von der Stadt Wyk
auf Föhr geplant. Für die Tilgung von Krediten sind 920.000 EURO aufzuwenden.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in
Höhe von 2.851.270 EURO erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig