Frau Linneweber weist darauf hin, dass die unter TOP 9 zugesagte Weiterleitung des Konzepts für eine „Alten-Wohngemeinschaft“ an Fraktionen zum Zwecke der Beratung noch nicht stattgefunden habe und bittet um entsprechende Veranlassung.

 

Im Übrigen liegen keine Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift der letzten Sitzung vor. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.