Der Ausschuss stimmt den vorgelegten Mittelanmeldungen, ergänzt um die Ansatzkorrektur  beim Produktkonto 281010.53180000 (400,00 EUR), zu.

 

 

 

 


Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Schenck.

 

Herr Schenck erläutert anhand der den Ausschussmitgliedern vorliegenden Tabelle die dort für das Jahr 2020  aufgeführten Haushaltsansätze aus dem Jugend-, Kultur- und Sozialbereich des Haushalts der Stadt Wyk auf Föhr.

Viele Ansätze sind identisch zum Vorjahr oder weisen lediglich kleinere Abweichungen auf, so dass Erläuterungen zu jeder einzelnen Position entbehrlich scheinen.  

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Schenck, dass es beim Produktkonto

 

281010.53180000

 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche“ /Heimat- und Brauchtumspflege/Erstattung Stadtchronik

 

offenbar einen Fehler bei der elektr. Datenübernahme gegeben habe.

Der Ansatz für 2020 müsse nicht 50.400,00 EUR, sondern 400,00 EUR betragen.

Die entsprechend notwendige Korrektur werde veranlasst. 

 

Zu den Ansätzen 365001.54580000 (Betriebskostenzuschüsse Kindergärten) erläutert er, dass diese weitestgehend auf Zahlen und Vorschläge der Einrichtungsträger beruhen, hier seien kleinere Veränderungen nicht auszuschließen und leichte Kostensteigerungen einkalkuliert.

 

Aller Voraussicht nach wird zum 01.08.2020 das neue Kindertagesförderungsgesetz (kurz KitaG) in Kraft treten. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für die Kommunen seien noch nicht abzuschätzen. Es wird  dann verstärkt Wert auf die Qualität der Einrichtungen gelegt, was bei Nichterfüllung der gesetzten Standards auch Zuschusskürzungen von Kreis und Land zur Folge haben kann. Auf die Einrichtungen direkten Einfluss werden u.a. das Führen von Statistiken, der Nachweis von Belegungszahlen und ähnliches haben. Konkrete Aussagen zu sämtlichen Folgen und Auswirkungen der neuen Gesetzgebung sind zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich, da nicht abschätzbar.             

 

Die Kommunen erhalten Zuschüsse für die Betreuung der „U3-Kinder“ (Krippenbereich); siehe hierzu Produktkonto 365001.41410000. Bei Steigerung/Erweiterung des Angebots, steigt künftig auch die Zuschusshöhe.

 

Produktkonto 424050.09000000      „Hh.-Mittel für Skaterbahn, Kletterpark o.ä.“ 

Erläuterung der Ansatzhöhe: der Plan weist aus haushaltsrechtlichen Gründen zwar keinen Ansatz aus, tatsächlich sind die in 2019 nicht verbrauchten Mittel in Höhe von

100.000,00 EUR aber in das Jahr 2020 übertragen worden und verfügbar.       

 

Weitere Wortmeldungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf liegen nicht vor.

Die Vorsitzende stellt den vorgelegten Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 daraufhin zur Abstimmung.

 

 

    


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 11 Ja-Stimmen