Beschluss:
Die Preisliste wird
beschlossen.
Herr von Stülpnagel
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für den Betrieb des
BHKW ist eine Preisliste zur Fernwärmeversorgungsvertrag erforderlich. Hierin
werden die, mit dem Endkunden abzurechnenden, Preise für die Energieversorgung
und der Grundpreis festgelegt. Eine Preisgleitklausel wurde einbezogen, um die
jährliche Kostensteigerung zu berücksichtigen. Die Festlegung der
Einheitspreise erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Gottburg. Die
juristische Beratung erfolgt durch die Kanzlei GSK.
Die Preise liegen im
Bereich des Wettbewerbs des Versorgungsgebietes der Hanse-Werk-Natur.
Solange der Ausbau
des Wärmenetzes im Bebauungsgebiet nicht hinreichend erfolgt, ist ein
kostendeckender Betrieb nicht zu erwarten. Genaue Zahlen können erst nach
Fertigstellung der Anlage sowie der erfolgten Förderung ermittelt werden.
Die Preisliste gilt
rückwirkend ab 01. Juli 2019 und wird auch für die Abrechnung der Energiekosten
ab 01. 07.2019 verwendet.
Die Preisliste befindet
sich im Anhang zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig