Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit der vorgenannten Änderung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 des Kurbetriebes Nieblum..

 


Herr Tobias Schmidt aus dem Bereich der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum berichtet ausführlich anhand der Vorlage: Nieb/000210.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -186.700 EUR (Vj. -38.600 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd.140.000 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 148.100 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2020

(in EUR)

Anmerkung

41470000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke private

-500

Anpassung

41610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen

+1.500

Anpassung

50120000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

-1.100

Anpassung

50320000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer/-innen

+500

Anpassung

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+19.800

Sanierung Fußwege 17T€, Sickerschächte reparieren 17T€, Nachpflanzung Bäume T2€, Windschutz Strandkorbhalle Bäume & Sträucher 6T€, Wassergebundene Wege

52610000 Dienst- u. Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

-3.000

FFW

57110400 Abschreibungen auf Infrastrukturvermogen

+10.600

Lt. Afa

53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke verb. Unternehmen

+99.600

Höherer Verlust des Kurbetriebes

53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke übrige Bereiche

+1.000

Kriegsgräberdenkmal St. Johannis Nieblum

53410000 Gewerbesteuerumlage

-15.100

Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+1.800

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+32.600

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+15.500

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54310000 Geschäftsaufwendungen

+5.300

Höhere Aufwendungen

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 441.000 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 111001 Gebäude-und Liegenschaften werden 350.000 € für ein Grundstückskauf im Neubaugebiet Goting eingplant.

 

Für die Freiwillige Feuerwehr sind im Haushalt 2020 im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr die Anschaffung einer KFZ-Halterung Digitalfunk mit 2.500 €, Heatsets für Atemschutzgeräteträger mit 6.500 € und Digitalmeldeempfänger für 3.000 € eingeplant

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze stehen für den Neubau eines kleinen Teilstückes des Meedsweg 35.000 € aus dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel werden nach 2020 übertragen. Für den Forstverband ist ein Investitionskostenzuschuss von 10.000 € (Radweg) geplant.

 

Weiterhin werden für 2020 für die Regenwasserentwässerung in der Gartenstraße 50.000 € aufgenommen.

 

Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden 8.000 € für neue Straßenlaternen eingeplant.

 

Für den Breitbandausbau werden im Produkt 573500 für das Haushaltsjahr 10.000 € aufgenommen.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 27.11.2019 auf rd. 896.700 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -489.500 € ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 nicht in dem vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

Aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossenen Änderung des Wirtschaftsplanes 2020 des Kurbetriebes Nieblum verändern sich die Beträge im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Nieblum auch geringfügig. Die geänderten Unterlagen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Schmidt, dass die Änderungen im Rahmen der Zweitwohnungssteuer derzeit noch nicht absehbar seien und erst im Laufe des Jahres 2020 beziffert werden können.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen