Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. In den kommenden Jahren
wird bis zum Abschluss der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und
„Arealentwicklung Lüttmarsch“ anhand der von iwb erstellten und laufend
aktualisierten Kostenermittlungen und prognostizierten Auftragssummen für das
jeweils kommende Haushaltsjahr von der Stadtvertretung die Bereitstellung
entsprechender Budgets für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen
Haushalt beschlossen.
2. Dieser prognostizierte
Mittelbedarf wird dann für jedes Haushaltsjahr jeweils im Wirtschaftsplan des
Städtischen Liegenschaftsbetriebs und im Wirtschaftsplan des städtischen
Haushalts eingestellt.
3. Im Rahmen dieser
eingestellten Mittel wird der Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des
Finanzausschusses per Eilbeschluss - in Abweichung von der Hauptsatzung ohne
einzelne Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse - Aufträge erteilen. Bei
absehbaren Überschreitungen ist vor Auftragserteilung ein Beschluss der
Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß
der Hauptsatzung einzuholen.
4. Der Lenkungsausschuss
und die Stadtvertretung werden regelmäßig über den Fortschritt und die
Kostenentwicklung der Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und
„Arealentwicklung Lüttmarsch“ informiert.
Bürgermeister Hess berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr liegen die Auftragsgrenzen für
den Bürgermeister bei 40 T € brutto für Bauaufträge und bei
20 T € brutto für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die
Auftragsgrenzen für den Finanzausschuss liegen bei 200 T € brutto für
Bauaufträge und bei 75 T € brutto für Architekten- und
Ingenieurleistungen. Bei darüber hinausgehenden Auftragshöhen ist ein Beschluss
durch die Stadtvertretung erforderlich.
Für die Projekte „Neubau des AquaFöhr mit Kurmittelhaus“ und „Arealentwicklung
Lüttmarsch“ werden bis zum Ende des Projektes gegen Ende 2024 eine Vielzahl von
Beauftragungen erforderlich sein, die über die v.g. Auftragsgrenzen des
Bürgermeisters hinausgehen.
Um den Zeitaufwand für die Beschlussfassung der Stadtvertretung und des
Finanzausschusses für die Erteilung von Planungs- und Bauaufträgen sowie
-nachträgen im Zusammenhang mit beiden Projekten so gering wie möglich zu
halten, und um auf Unvorhergesehenes schnell reagieren zu können, sollte die
erforderliche Anzahl der Beschlüsse beider Gremien weit möglichst reduziert
werden. Ansonsten müsste vor jeder anstehenden und die v.g. Auftragsgrenzen
übersteigenden Beauftragung ein Zeitraum von rund 3 Wochen (zur Vorbereitung
der jeweiligen Beschlussvorlagen, zur Ladung und zur Durchführung der Sitzung
mit Beschluss) im Projektablauf vorgesehen werden. Neben den dadurch direkt
entstehenden Zeitverzügen kann es – insbesondere bei Bauleistungen - zusätzlich
zu Behinderungsanzeigen aufgrund ausstehender Beauftragungen kommen, die
weitere Verzögerungen und Mehrkosten zur Folge haben können.
Um die vorgenannten Verzögerungen und Risiken zu minimieren wird
vorgeschlagen, dass anhand der von iwb erstellten und laufend aktualisierten
Kostenermittlungen und prognostizierten Auftragssummen für das jeweils kommende
Haushaltsjahr von der Stadtvertretung die Bereitstellung entsprechender Budgets
für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb und für den städtischen Haushalt
beschlossen wird.
Dabei werden die Kosten für das Projekt AquaFöhr (z.B. Planung und Bau
des AquaFöhr mit Kurmittelahaus, Planungswettbewerb, Abbruch der
Lüttmarschhalle, Abbruch Bestand AquaFöhr) dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb
und die Kosten für die Arealentwicklung Lüttmarsch (z.B. Änderung B- und
F-Plan, Regenrückhaltebecken, Hochwasserschutz, Stellplatzanlage, Hotel) der
Stadt Wyk zugeordnet.
Diese prognostizierten Mittel werden dann jedes Jahr jeweils im
Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebs und im städtischen
Haushalt eingestellt.
Im Rahmen dieser eingestellten Mittel wird der Bürgermeister dann gemeinsam
mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses per Eilbeschluss Aufträge erteilen,
so dass die gemäß Hauptsatzung je Auftrag erforderlichen Stadtvertretungs-/ Finanzausschuss-Beschlüsse
entfallen können.
Der Lenkungsausschuss und die Stadtvertretung werden regelmäßig durch Statusberichte und/oder Präsentationen über den Fortschritt der Projekte „AquaFöhr“ und „Arealentwicklung Lüttmarsch“ hinsichtlich Kosten, Terminen und Qualitäten informiert. Bei absehbaren Überschreitungen des im Wirtschaftsplan und im Haushalt jeweils vorgesehenen Jahresbudgets ist vor weiteren Auftragserteilungen ein Beschluss der Stadtvertretung zur Erhöhung des Jahresbudgets entsprechend dem Vorgehen gemäß der Hauptsatzung einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig