Beschluss:
Der
Fernwärmeversorgungsvertrag wird in der vorgeschlagenen Form beschlossen.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für den Betrieb des
BHKW im Kortdeelsweg ist ein Fernwärmeversorgungsvertrag erforderlich. Hierin
werden die für die Vertragsparteien einzuhaltenden Rechte und Pflichten,
Vertragsgrenzen und Kosten für die Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse
festgelegt. Die Festlegung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskosten
erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Gottburg. Die juristische
Beratung erfolgt durch die Kanzlei GSK.
Die Preise liegen im
Wettbewerb zum Versorgungsgebiet der Hanse-Werk-Natur und wurden aus den
tatsächlichen Herstellungskosten und den durch die AVBFernwärmeV vorgegebenen
Anteil ermittelt.
Ein Muster des zu
beschließenden Vertrages befindet sich im Anhang zur Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig