Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Fernwärmeversorgungsvertrag wird in der vorgeschlagenen Form beschlossen.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für den Betrieb des BHKW im Kortdeelsweg ist ein Fernwärmeversorgungsvertrag erforderlich. Hierin werden die für die Vertragsparteien einzuhaltenden Rechte und Pflichten, Vertragsgrenzen und Kosten für die Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse festgelegt. Die Festlegung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskosten erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Gottburg. Die juristische Beratung erfolgt durch die Kanzlei GSK.

 

Die Preise liegen im Wettbewerb zum Versorgungsgebiet der Hanse-Werk-Natur und wurden aus den tatsächlichen Herstellungskosten und den durch die AVBFernwärmeV vorgegebenen Anteil ermittelt.

 

Ein Muster des zu beschließenden Vertrages befindet sich im Anhang zur Vorlage.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig