Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die der Vorlage beiliegende Preisliste wird beschlossen.

 


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für den Betrieb des BHKW ist eine Preisliste zur Fernwärmeversorgungsvertrag erforderlich. Hierin werden die, mit dem Endkunden abzurechnenden, Preise für die Energieversorgung und der Grundpreis festgelegt. Eine Preisgleitklausel wurde einbezogen, um die jährliche Kostensteigerung zu berücksichtigen. Die Festlegung der Einheitspreise erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Gottburg. Die juristische Beratung erfolgt durch die Kanzlei GSK.

 

Die Preise liegen im Bereich des Wettbewerbs des Versorgungsgebietes der Hanse-Werk-Natur.

 

Solange der Ausbau des Wärmenetzes im Bebauungsgebiet nicht hinreichend erfolgt, ist ein kostendeckender Betrieb nicht zu erwarten. Genaue Zahlen können erst nach Fertigstellung der Anlage sowie der erfolgten Förderung ermittelt werden.

 

Die Preisliste gilt rückwirkend ab 01. Juli 2019 und wird auch für die Abrechnung der Energiekosten ab 01. 07.2019 verwendet.

 

Die Preisliste befindet sich im Anhang zur Vorlage.


Abstimmungsergebnis:           eisntimmig