Beschluss:
Willenserklärung
der Stadt Wyk auf Föhr
Die Stadt Wyk auf Föhr verpflichtet sich, im
Rahmen der ihr obliegenden Daseinsvorsorge für ihre Bewohner einen
ausreichenden Schutz in den von Hochwasser bzw. Sturmfluten bedrohten Bereichen
der Lüttmarsch entsprechend dem vom Land für Landesschutzdeiche vorgesehenen
Sicherheitsniveau herzustellen.
Hierfür ist kurzfristig ein den Bereich der
Lüttmarsch insgesamt abdeckendes Maßnahmenkonzept für den HWS durch einen
Fachplaner unter Berücksichtigung
§ der erforderlichen Soll-Höhe von
+7,60 m NHN für den Bereich Station 52+408 bis 51+525
§ der noch zu ermittelnden
erforderlichen Soll-Höhen für den Bereich Station 52+760 bis Station 52+408
zu beauftragen.
Das Maßnahmenkonzept soll in enger
Abstimmung mit dem LKN erarbeitet werden und Aussagen zu folgenden Punkten
treffen:
a) Lösung für die Teilabschnitte
außerhalb des Gebietes der B-Plan-Änderung einschließlich eines Vorschlages zur
baulichen Realisierung der Verstärkung der HWS-Anlagen unter technischen sowie
finanziellen Gesichtspunkten
b) technische / organisatorische Lösung
für das Gebiet der Lüttmarsch außerhalb des Areals der B-Plan-Änderung für den
Zeitraum bis zur Fertigstellung der HWS-Anlagen gem. Ziffer a)
c) technische Lösung für den Bereich des
B-Planungsgebiets (bauliche Herstellung im Zuge des Projekts AquaFöhr, bis Ende
2024) sowie organisatorische Lösung bis zur Verstärkung der gesamten
HWS-Anlagen im Bereich der Lüttmarsch
Die Stadt Wyk auf Föhr strebt eine möglichst
zügige Verbesserung der Sturmflutsicherheit für die Bewohner der Lüttmarsch an.
Um dies zu ermöglichen, wird die Stadt Wyk auf Föhr mit dem Land (LKN, MELUND)
die fachlichen Voraussetzungen und den Umfang einer Förderung durch das Land
klären. Soweit eine Landesförderung zu ermöglichen ist, beabsichtigt die Stadt
Wyk auf Föhr die Verstärkung der HWS-Anlagen bis zum Jahr 2030 abzuschließen.
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Hochwasserschutz im Bereich
Lüttmarsch
Die Lüttmarsch bildet den tiefsten Punkt von Wyk auf Föhr. Das Oberflächenwasser
der Straßenentwässerung aus dem Einzugsgebiet des Südstrands und des
südwestlichen Bereichs der Innenstadt wird in ein Regenrückhaltebecken (RRB)
geführt, das den tiefsten Punkt der Lüttmarsch darstellt. Im RRB kann darüber
hinaus das aus dem Wellenüberlauf bei Sturmfluten in die Lüttmarsch
eindringende Wasser in einem begrenzten Umfang gespeichert werden. Das RRB
verfügt über eine automatische Pumpenanlage, die ab einem bestimmten Pegel das
Wasser in die Nordsee abpumpt.
Die Lüttmarsch ist aufgrund der eingeschränkten Höhenlage der
Hochwasserschutzanlagen als Risikogebiet an der Küste mit der Folge eingestuft,
dass hier ein grundsätzliches Bauverbot für alle nicht in einem rechtskräftigen
Bebauungsplan eingetragenen baulichen Anlagen gilt. Im anstehenden B-Plan-Änderungsverfahren
wird abzuwägen sein, ob das Risikogebiet durch geeignete Schutzanlagen
geschützt ist und / oder wird, so dass für das Planungsgebiet der
B-Plan-Änderung eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot erlangt werden kann.
Aktueller Zustand des
Hochwasserschutzes im Bereich Lüttmarsch
Momentan befindet sich laut „Fachplan Küstenschutz Föhr“, Kapitel 2.1.11
in dem Küstenabschnitt der Lüttmarsch eine Hochwasserschutzanlage mit folgenden
Kronenhöhen:
§
Station
52+760 – 52+684: +5,50 m NHN
§
Station
52+684 – 52+408: +6,00 m NHN
§
Station
52+408 – 51+525: +6,50 m NHN
(als Spundwand mit Stahlbetonholm)
Quelle: Fachplan
Küstenschutz Föhr, Kapitel 3.5.4
Erfordernisse des
Hochwasserschutzes nach derzeitigen Erkenntnissen
Im Bereich Lüttmarsch ergibt sich bei Anwendung der vom Land für
Landesschutzdeiche verwendeten Bemessungsansätze eine erforderliche Höhe der
HWS-Anlagen im Bereich Station 52+408 bis 51+525 von +7,60 m NHN aus:
Referenzhochwasserstand 200-jährlich
(RHW200): 5,10 m
+
Klimazuschlag: 0,50 m
+ Wellenauflauf: 2,00 m
Abstimmungsergebnis: einstimmig