Eine Anfrage der Gemeindevertreterin Frau Meister beantwortet die Vorsitzende dahingehend, dass die Straßenbeleuchtung in der Straße Bi de Kark noch vor Weihnachten durch den Austausch aller Lampenköpfe  wieder voll funktionstüchtig sein soll.

 

Ein Einwohner erbittet Auskunft darüber, ob die in einem alten Bauschein von 1967 festgeschriebenen Bebauungskriterien (u.a. Abstandsregelung, untersagte Grundstücksteilung) nach wie vor Gültigkeit besitzen oder aber durch eine zwischenzeitliche Änderung des für das entsprechende Gebiet geltenden Bebauungsplans ungültig geworden seien. Er schildert kurz seine Pläne hinsichtlich einer beabsichtigten Anbaumaßnahme. Die Anfrage wird dahingehend beantwortet, dass für das betroffene Gebiet kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

 

Des Weiteren bittet der Einwohner um Auskunft drüber, ob die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 425% für das Jahr 2020 gelte oder bereits jetzt erhoben werde. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die angesprochene Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 2020 (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) in der heutigen Sitzung beschlossen werde. Da die Gemeinde einen defizitären Haushalt hat, sind die Hebesätze  aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend anzusetzen.

Die bisherigen Bewertungskriterien für die Grundsteuer wurden durch gerichtlichen Entscheid für verfassungswidrig erklärt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Aussagen darüber möglich, wie die neue Gesetzgebung aussehen und welche Konsequenzen dies nach sich ziehen wird.