Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.
Die Vorsitzende
erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 119.700 EUR (Vj. -143.300 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2018:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio.
EUR |
1.411 Mio.
EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt
nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt
nicht vor |
1.938,8 Mio.
EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 121.800 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 23.600 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgesehen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die entsprechenden Veränderungen.
Realsteuer |
Alter
Hebesatz 2019 |
Neuer
Hebesatz 2020 |
Grundsteuer A |
370 % |
380 % |
Grundsteuer B |
390 % |
425 % |
Gewerbesteuer |
370 % |
380 % |
Die neuen Realsteuerhebesätze entsprechen den Mindeststeuerhebesätzen
für Fehlbedarfsgemeinden die für eine Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen
erforderlich sind. Die Veränderungen sind im Ergebnisplan 2020 bereits
berücksichtigt.
Sachkonto |
2020 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+ 12.600 |
Anpassung
u. neuer Steuersatz 425% |
40130000 Gewerbesteuer |
+18.000 |
Anpassung
u. neuer Steuersatz 380% |
40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich |
-9.000 |
Anpassung
Finanzausgleich |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+11.300 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
43611000 Kurabgabe |
+3.800 |
Anpassung |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen |
+2.500 |
Höhere geplante Kosten |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+7.400 |
Höhere geplante Kosten |
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w. |
-5.000 |
Geringere geplante Kosten |
52610000 Dienst- u. Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände |
+2.500 |
höhere Kosten FFW Lampen
Atemschutz |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-9.700 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+800 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+1.000 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+5.100 |
Kostenumlage Energieunternehmen/Inselwerke |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd.Verw.Tätigkeit Gemeinden (GV) |
+6.900 |
Kosten Ausgleichszahlung |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 204.100 € ausgewiesen.
Nachfolgend sind die nicht jährlich wiederkehrenden Investitionen aufgeführt.
Für die Baumaßnahme zur Wiederherstellung der Mühle werden im Produkt 573003 Wrixumer Mühle 200.000 € veranschlagt. Die Baukosten sollen durch eine 100%-ige Kreditaufnahme gedeckt werden.
Im Produkt 612001 übrige Finanzwirtschaft sind vorsorglich für eine eventuelle Beteiligung “Inselwerke“ 900 € eingeplant worden.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 27.11.2019 auf rd. 380.000 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. -52.800 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Die Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf bereits eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.
Im
Rahmen der gemeinsamen Durchsicht der allen anwesenden Gemeindevertreter/innen
vorliegenden Unterlagen wird auf einzelne Punkte näher eingegangen und
Nachfragen entsprechend beantwortet.
Das
Jahresergebnis 2018 ist zunächst vorläufig. Die Hebesätze der Realsteuern
werden thematisiert, ebenso wie die Ansätze einiger Sachkonten.
Ebenfalls
wird der Finanzplan anhand der Vorlage erläutert.
Gemeindevertreter
Arfsten hinterfragt die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze und regt an, den
Hebesatz der Grundsteuer A um dasselbe Niveau wie den der Grundsteuer B
anzuheben; dies würde der stetig steigenden Diskrepanz bei zu erwartenden
Steuer-Mehreinnahmen entgegenwirken. Die Vorsitzende entgegnet darauf, dass die
Hebesatz-Werte aus Vorgaben des Landes resultieren. Sie wird sich erkundigen,
ob im Rahmen der aufgrund eines Gerichtsentscheids aus dem Jahr 2018 notwendig
gewordenen Gesetzesänderungen im Grundsteuerrecht ggf. Änderungen/ Anpassungen
möglich bzw. zu erwarten sind.
Weiter
merkt Gemeindevertreter Arfsten an, dass im vorliegenden Haushaltsplanentwurf
nach wie vor die IST-Werte nicht vermerkt sind; er hatte bereits in eine der
letzten Sitzungen um entsprechende Ergänzung gebeten. Die Vorsitzende teilt
mit, dass diese Thematik in der Amtsverwaltung in Bearbeitung ist; die Finanz-
und Buchhaltungssoftware gäbe eine Darstellung der IST-Werte aktuell noch nicht
her.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 7 Ja-Stimmen