Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

a)    Entscheidung über die Ausarbeitung

1.    Die Gemeindevertretung spricht sich für die Ausarbeitung der Planunterlagen, durch das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf gemäß b) aus und vergibt die Planung.

b)     Abschluss eines Ingenieurvertrages auf Grundlage der HOAI

2.    Da das Angebot des Planungsbüros Sven Methner in einer Höhe von 6.400,00 EUR zzgl. 5 % Nebenkosten für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a am wirtschaftlichsten ist, wird das Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a beauftragt.

3.    Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt den angeschrieben Planungsbüros, das Ergebnis mitzuteilen.

 


Die Vorsitzende erläutert anhand der Beschlussvorlage.

Sachdarstellung mit Begründung:

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum hat auf Anfrage der Gemeinde Wrixum für die Ausarbeitung der Planunterlagen zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a, drei Angebote von im Hause bekannten Planungsbüros eingeholt.

Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a wurden folgende Honorarangebote auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2013 abgegeben:

Anbieter 1:                   Planungsbüro Sven Methner, Roggenstraße 12, 25704 Meldorf

6.400,00 EUR (zzgl. 5 % Nebenkosten)

Anbieter 2:                   3.999,65 EUR (inkl. 5 % Nebenkosten)

            Anbieter 3:                   10.898,50 EUR (inkl. 6 % Nebenkosten)

Unabhängig von der unterschiedlichen Höhe der Nebenkosten, begründet sich der preisliche Unterschied wie folgt: 

Angebote nach HOAI unterteilen sich grundsätzlich in die Bereiche „Grundleistungen“ sowie „Besondere Leistungen“. Lediglich der Anbieter 1 berücksichtigt in seinem Angebot besondere Leistungen. 

Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes machen Anbieter 2 und 3 von § 7 (2) HOAI gebrauch, wonach Honorare frei vereinbart werden können. Beide bieten ihre Leistungen daher nach einem vorausgeschätzten Zeitaufwand an, wobei Anbieter 3 einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand schätzt. Anbieter 1 hingegen bietet ein Festpreishonorar an, welches sich aus der Kalkulation nach § 21 sowie Anlage 9 HOAI ergibt.

Die Stundensätze unterscheiden sich wie folgt:

 

Anbieter 1

Anbieter 2

Anbieter 3

Projektleitung

59,00 EUR/h

73,00 EUR/h

720,00 EUR/Tag

Projektmitarbeit

Keine Angabe

55,00 EUR/h

Keine Angabe

Techn. Mitarbeit

Keine Angabe

48,00 EUR/h

Keine Angabe

 

Aufgrund von Erfahrungswerten und im Vergleich mit Anbieter 3 wird der geschätzte Zeitaufwand des Anbieters 2 als zu gering bewertet. Um das Risiko einer unkalkulierbaren Kostenerhöhung zu vermeiden, wird der Anbieter 1 mit dem Festpreishonorar bevorzugt.

Gemeindevertreter Arfsten merkt an, dass eigentlich die Bau- und Planungsabteilung des Amtes für B-Planaufstellungen zuständig sei; aufgrund eines Personalengpasses sei aber nun die Fremdvergabe dieser Leistungen nötig. Er fragt an, ob eine Erstattung der der Gemeinde hierdurch entstehenden Mehrkosten aus der Amtsumlage möglich sei. Die Vorsitzende verneint das; vielmehr sei die Amtsumlage niedriger, da die Personalkosten aufgrund der unbesetzten Planstellen geringer ausfielen. Auf Nachfrage erläutert sie die Berechnungsgrundlagen der Amtsumlage. Im Übrigen wird angemerkt, dass entsprechend des jeweiligen Ausmaßes bauplanungsrechtlicher Aktivitäten einzelner Gemeinden durchaus Mehrkosten (für z.B.: externe Dienstleistungen) entstehen können, die aus dem jeweiligen Gemeindehaushalt zu tragen sind.

                          

 


Abstimmungsergebnis:          

 

Einstimmig bei 7 Ja-Stimmen