Beschluss:

 

1.   Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

2.   Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Midlum wird beschlossen.

 

 


Bürgermeisterin Vollert erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2018 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2020 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2020 eine beitragsfähige Kostenmasse von 17.011 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 16.944,95 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 04.11.2019) zeigt für die Gemeinde Midlum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 363.384,98 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten und beträgt folglich (16.944,95 € : 363.384,98 € = 0,0466) 4,66 %.

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (6 Stimmen)