Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2020.
Bürgermeisterin Vollert erläutert anhand der Vorlage.
Da der Haushalt im Vorwege mit Herrn Tobias Schmidt im Amt vorbesprochen wurde, gibt es keine weiteren Fragen und Anregungen aus der Gemeindevertretung.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -42.200 EUR (Vj. -159.300 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2018:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum
Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die
Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von
Mai 2019.
Die Entwicklung
gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio. EUR |
1.411 Mio. EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt nicht vor |
1.938,8 Mio. EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche
Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen
werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat
steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei
rd.19.900 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die
Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 117.100 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2020 (in
EUR) |
Anmerkung |
40110000 Grundsteuer A |
+500 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
40120000 Grundsteuer B |
+1.000 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
40130000 Gewerbesteuer |
+21.000 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
40320000 Hundesteuer |
+900 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+6.400 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+33.600 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich 2020 |
41610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen |
-200 |
Lt. AfA |
41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen |
+200 |
Lt. AfA |
43612000 Tourismusabgabe |
+8.800 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
45110000 Konzessionsabgaben |
+500 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen u.s.w. |
-7.500 |
Niedrigere Unterhaltungsmaßnahmen |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-700 |
Niedrigere Unterhaltungsmaßnahmen
|
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w. |
+3.200 |
Höhere Bewirtschaftungskosten (
z.B.: Strom und Wasserversorgung) |
52510000 Haltung von Fahrzeugen |
-2.000 |
Anpassung an das Ergebnis 2019 |
52610000 Dienst und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände |
+1.600 |
Schutzausrüstung für
Jugendfeuerwehr Midlum (2.600 €), 2 komplette Schutzausrüstungen |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übriger Bereiche |
-2.300 |
Kosten für Ehrenmahl Friedhof
Nieblum fallen 2020 raus |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-12.800 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
-10.200 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
-13.300 |
Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr |
54210000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Aufwendungen für ehrenamtliche uns sonstige Tätigkeiten |
+600 |
Aufwandsentschädigungen Feuerwehr (2 Jugendwarte,
Aufstockung der Aufwandsentschädigung.) |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+3.100 |
Erstattungskosten
Anteil Inselwerke |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
-5.000 |
Niedrigere Kiga
Gebühren |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im
Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 29.400 € ausgewiesen.
Im Produkt
126010 Gemeindefeuerwehr sind für die Anschaffung von 2 Hydrantenstandrohre
(1.100 €), 3 Digital Funkmeldeempfänger (1.200 €), 1 Schlitten für die TS (2.000 €) und
Einsatzstellenbeleuchtung mit LED und notwendige IP68 Schuko Dose (1.500
€) eingeplant wurden.
Im Produkt
541001 Straßen, Wege und Plätze
waren im Haushaltsjahr 2018 32.500 € für den Fußweg im Neubaugebiet
eingeplant gewesen. Diese Kosten wurden nach 2019 übertragen und werden auch
weiter nach 2020 übertragen. Für das Haushaltsjahr 2020 werden zusätzliche
Kosten für den Fußweg Westerstieg in Höhe von 17.500 € aufgnommen.
Weiterhin werden 5.000 € für 6 Gatter für
die Grandwege im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze eingeplant.
Im Produkt
612001 Übrige Finanzwirtschaft werden 1.100 € für den Kauf von Anteilen am
Inselwerk in den Haushalt 2020
aufgenommen
Eine Kreditaufnahme ist für das
Haushaltsjahr 2020nicht vorgesehen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 27.11.2019 auf
rd. 218.226,73EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i.H.v. -60.500
EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR
Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig (6 Stimmen)