Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2020.

 

 

 


Bürgermeisterin Vollert erläutert anhand der Vorlage.

Da der Haushalt im Vorwege mit Herrn Tobias Schmidt im Amt vorbesprochen wurde, gibt es keine weiteren Fragen und Anregungen aus der Gemeindevertretung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -42.200 EUR (Vj. -159.300 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd.19.900 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 117.100 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2020

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

+500

Anpassung an das Ergebnis 2019

40120000 Grundsteuer B

+1.000

Anpassung an das Ergebnis 2019

40130000 Gewerbesteuer

+21.000

Anpassung an das Ergebnis 2019

40320000 Hundesteuer

+900

Anpassung an das Ergebnis 2019

40340000 Zweitwohnungssteuer

+6.400

Anpassung an das Ergebnis 2019

41110000 Schlüsselzuweisungen

+33.600

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2020

41610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen

-200

Lt. AfA

41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen

+200

Lt. AfA

 

43612000 Tourismusabgabe

+8.800

Anpassung an das Ergebnis 2019

45110000 Konzessionsabgaben

+500

Anpassung an das Ergebnis 2019

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen u.s.w.

-7.500

Niedrigere Unterhaltungsmaßnahmen

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-700

Niedrigere Unterhaltungsmaßnahmen

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w.

+3.200

Höhere Bewirtschaftungskosten ( z.B.: Strom und Wasserversorgung)

52510000 Haltung von Fahrzeugen

-2.000

Anpassung an das Ergebnis 2019

52610000 Dienst und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

+1.600

Schutzausrüstung für Jugendfeuerwehr Midlum (2.600 €), 2 komplette Schutzausrüstungen

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übriger Bereiche

-2.300

Kosten für Ehrenmahl Friedhof Nieblum fallen 2020 raus

 

53410000 Gewerbesteuerumlage

-12.800

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

-10.200

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

-13.300

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54210000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Aufwendungen für ehrenamtliche uns sonstige Tätigkeiten

+600

Aufwandsentschädigungen Feuerwehr (2 Jugendwarte, Aufstockung der Aufwandsentschädigung.)

 

54310000 Geschäftsaufwendungen

+3.100

 Erstattungskosten Anteil Inselwerke

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

-5.000

Niedrigere  Kiga Gebühren

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 29.400 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind für die Anschaffung von 2 Hydrantenstandrohre (1.100 €), 3 Digital Funkmeldeempfänger (1.200 €),  1 Schlitten für die TS (2.000 €) und Einsatzstellenbeleuchtung mit LED und notwendige IP68 Schuko Dose (1.500 €)  eingeplant wurden.

 

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze  waren im Haushaltsjahr 2018 32.500 € für den Fußweg im Neubaugebiet eingeplant gewesen. Diese Kosten wurden nach 2019 übertragen und werden auch weiter nach 2020 übertragen. Für das Haushaltsjahr 2020 werden zusätzliche Kosten für den Fußweg Westerstieg in Höhe von 17.500 € aufgnommen.

 

Weiterhin werden 5.000 € für 6 Gatter für die Grandwege im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze eingeplant.

 

 

Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft werden 1.100 € für den Kauf von Anteilen am Inselwerk  in den Haushalt 2020 aufgenommen

 

Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr 2020nicht vorgesehen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 27.11.2019 auf rd. 218.226,73EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.   -60.500 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja: einstimmig (6 Stimmen)