Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, wird darüber abgestimmt die Tagesordnungspunkte 8 und 9 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür