Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020.
Herr Hauke Stammer
erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresgewinn in Höhe von -24.900 EUR (Vj. -147.700 EUR) ab.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio.
EUR |
1.411 Mio.
EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt
nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt
nicht vor |
1.938,8 Mio.
EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 96.700 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 122.800 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2020 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000
Gewerbesteuer |
+24.000 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+8.000 |
Anpassung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+43.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
-20.000 |
|
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-46.400 |
|
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-14.000 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+5.500 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+7.300 |
Amtsumlage 49,05% |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+14.000 |
Insbesondere Gewerbegebiet
+10T€ |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+12.000 |
Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16.200 € ausgewiesen.
Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oldsum ist die
Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr mit 120.000 € im Haushalt 2019
vorgesehen worden. Eine Umsetzung bzw. Auftragserteilung ist in 2019 noch nicht
erfolgt. Eine Entscheidung soll im Haushaltsjahr 2020 erfolgen. Der Planansatz soll daher in das
Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.
Neben den üblichen Investitionsansätzen für kleinere Anschaffungen werden insbesondere nachfolgende Investitionen getätigt.
Im Produkt 575003
Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr stehen für die Anschaffung von zwei
E-Ladestationen 3.000 € zur Verfügung (Spielplatz & öffentl. WC je 1.500
€). Für den Spielplatz wurden weitere 6.000 € eingeplant, die sich in 3.000 €
für Spielgeräte und 3.000 € für Bänke aufteilt.
Am öffentlichen WC ist die Anschaffung einer Bank mit 2.500 € vorgesehen.
Weiter stehen für Mitfahrerbänke 2.000 € zur Verfügung.
Für eine mögliche Beteiligung an dem neu zu gründendem Unternehmen “Inselwerke“, welches sich noch in der Gründungsplanung befindet, werden im Produkt 612001 übrige Finanzwirtschaft vorsorglich 700 € eingestellt.
Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum
21.11.2019 auf rd. 983.500 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. +38.300 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR
Die Gemeindevertretung diskutiert und bittet Herrn Stammer um Erläuterung wie der Haushalt mit 30 % Erhöhung der Steuersätze aussehe.
Herr Stammer teilt mit, dass bei einer Erhöhung um 30 % der Steuersätze (28.000,00 € mehr Einnahmen) der Haushalt in dem Jahr 2019 ausgeglichen wäre.
Die Gemeindevertretung denkt an diese im nächsten Jahr zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (8 Ja Stimmen)