Beschluss:

 

1.   Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

2.   Die vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.


Bürgermeister Christiansen erläutert den Dienstleistungsvertrag für das Jahr 2020 mit der Föhr-Tourismus GmbH. Weiterhin verliest er die Vorlage und gibt einige Erklärungen dazu ab.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2018 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2020 erstellt.

 

Mit Einführung der einheitlichen Kurabgabesätze auf der Insel Föhr - zum 01.01.2017 - wurden die Finanzierungsanteile zur öffentlichen Tourismusförderung in der Gemeinde Oevenum letztmalig neu festgelegt. Die Aufwendungen für die Tourismuswerbung sollten - auch weiterhin unverändert - zu 70% über die Tourismusabgabe und zu 30% über den Pflichtanteil an eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden.

 

Bei den Aufwendungen für die übrigen Tourismuseinrichtungen sollten bisher 86% über die Kurabgabe, 6% über die Tourismusabgabe und 8% über den Pflichtanteil an eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Vorauskalkulation zeigt, dass die übrigen Aufwendungen - durch die gestiegenen Einnahmen aus der Kurabgabe - zu 92% über die Kurabgabe und zu 8% über den Pflichtanteil an eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden können. Die zusätzliche Finanzierung aus Einnahmen durch Tourismusabgabe kann daher auf 0% abgesenkt werden.

 

Der Finanzierungsanteil durch Kurabgabe müsste entsprechend in der Kurabgabesatzung von 86% auf 92% angehoben werden.

 

Dem folgend wäre ab 2020 eine beitragsfähige Kostenmasse von 18.480 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 10.434.48 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 04.11.2019) zeigt für die Gemeinde Oevenum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 456.540,49 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten und beträgt folglich (10.434,48 € : 456.540,49 € = 0,0229) 2,29 %.

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja Stimmen

                                                1 Enthaltung

                                                1 Nein Stimmen