Beschluss:

 

  1. Die vorliegende Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die anliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000211.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2017 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2020 erstellt.

 

Gemäß der Vorauskalkulation wäre - bei unveränderten Finanzierungsanteilen – eine Kostenmasse von rund 162 T€ aus der Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre erhöht sich die beitragsfähige Kostmasse um ca. 8.800 € auf rund 171 T€ (siehe Anlage 2a).

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2019, Stand 04.11.2019) zeigt für die Gemeinde Nieblum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 2.079.383,78 €.

Der zulässige Abgabensatz für die Tourismusabgabe ab 2020 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (171.212,80 €) durch die Summe der veranschlagten Beitragseinheiten (2.079.383,78 €) und ergibt folglich – bei unveränderten Finanzierungsanteilen -  8,23 %.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen aus Gebühren, Entgelten und Erlösen den aktuell hierfür vorgesehenen Finanzierungsanteil wahrscheinlich überschreiten werden, bietet sich eine Neufestlegung der Finanzierungsanteile an.

Hierbei könnte der Finanzierungsanteil aus Gebühren, Entgelten und Erlösen um zwei Prozentpunkte angehoben werden und der aus Tourismusabgabe zu finanzierende Anteil entsprechend abgesenkt werden (siehe Anlage 2b). Dem folgend wäre – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre - eine Kostenmasse von rund 155 T€ aus der Tourismusabgabe zu finanzieren. Dies würde einen höchst zulässigen Abgabesatz von (154.650,80 € : 2.079.383,78 € = 0,07437) 7,44 % bedeuten.

 

Hierbei obliegt es der politischen Abwägung und Entscheidung, inwieweit die rechtlich maximal zulässigen Einnahmemöglichkeiten aus der Tourismusabgabe zu Gunsten des allgemeinen Haushalts der Gemeinde Nieblum ausgeschöpft werden sollen. Würde man sich dafür entscheiden, den Finanzierungsanteile wie vorgeschlagen zu ändern und den Abgabesatz bei 7,0% belassen, würde dies für den Haushalt der Gemeinde Nieblum einen Verzicht auf Tourismusabgabe zu Lasten aller Steuerzahler in Höhe von knapp 8 T€ bedeuten.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen